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Auszug - Änderung der Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Erdgeschoss des Rathauses Zum Stadtpark, Zum Stadtpark 2, 26655 Westerstede
Ort:
25/1950 Änderung der Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wetenkamp ergänzt zur Vorlage, dass die Änderung der Richtlinie keine finanzielle Auswirkung auf die Zuschusshöhe mit sich bringe, sondern weiterhin ein Betrag von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer gezahlt werde. Neben redaktionellen Änderungen wurde neu aufgenommen, dass Zuwendungen zukünftig auch für 2-tägige Unternehmungen gewährt werden können. Eine Bezuschussung für Tagesfahrten sei hingegen auch weiterhin nicht vorgesehen, da dies eine Erhöhung des Haushaltsansatzes erforderlich machen würde. Es sei bekannt, dass der Landkreis einen etwas höheren Betrag bewillige, eine entsprechende Anpassung des städtischen Beitrages sei jedoch nicht vorgesehen. Zudem werde nun klarstellend aufgenommen, dass für eine Betreuungskraft pro 8 Teilnehmer ein Zuschuss gewährt werde.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Schnieder erläutert Frau Wetenkamp den Förderbereich „internationale Begegnungen“ dahingehend, dass dieser Bereich grundsätzlich viele Möglichkeiten umfasse, jedoch nur selten in Anspruch genommen werde. Unter den Förderbereich fallen beispielsweise gegenseitige Besuche mit der Partnerstadt Pleszew oder Fahrten des FSV Westerstede in die USA und die Gegenbesuche in Gastfamilien der Stadt Westerstede. Dazu hinterfragt Ratsherr Schmidt-Berg, ob wir die Teilnehmer aus dem Ausland individuell bezuschussen. Frau Wetenkamp bestätigt, dass grundsätzlich auch die Teilnehmer aus dem Ausland bezuschusst werden, die Beantragung und Auszahlung jedoch zentral über den Veranstalter erfolge. Bei internationalen Begegnungen und einer Unterbringung in Westersteder Gastfamilien erhalte sowohl das ausländische Kind, als auch das Westersteder Kind einen entsprechenden Zuschuss. Auf weitere Nachfrage von Ratsherr Schmidt-Berg zur Altersgrenze bestätigt Frau Wetenkamp, dass die Altersgrenze von 25 Jahren sich an der Altersgrenze zum Kindergeldbezug orientiere. Ratsherr Schmidt-Berg bittet um eine Aufstellung, was konkret in den letzten Jahren gefördert wurde. Eine entsprechende Aufstellung sagt Frau Wetenkamp zu. Diese liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Ratsherr Scholljegerdes berichtet, dass aus seiner Erfahrung eine Altersgrenze von 25 Jahren stimmig sei und er insgesamt der Vorlage zustimme.


Beschluss:

Die Änderungen der Richtlinien der Stadt Westerstede für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen werden entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 - Zuschüsse Jugendfahrten 2024 (11 KB)