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Herr Tammo Gerdes bedankt sich für die Berücksichtigung seiner Einwände zu TOP 9. Mit den gemachten Ausführungen könne er grundsätzlich leben, weise aber noch einmal auf die aus seiner Sicht unverändert bestehende Klagemöglichkeit für eine weniger als 6-stündige-Betreuung im Kindergarten hin. In Bezug auf TOP 7 schlägt er vor, dass bei der Auswertung der Umfrage auch der städtische Anwärter unterstützend behilflich sein könnte, da ihm solche Auswertungen auch aus seinem eigenen Studium bekannt seien. Frau Hinrichs weist darauf hin, dass eine Klagemöglichkeit auf eine 6-stündige Betreuung nur bestünde, wenn die Bedarfe nicht erfüllt werden. Solange ein 6-stündiger Bedarf erfüllt werden kann, nur vielleicht nicht in der Wunscheinrichtung, gebe es keine Klagemöglichkeit. |
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