Bürgerinformationssystem

Auszug - Verkehrsangelegenheiten; Bericht  

 
 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/1961 Verkehrsangelegenheiten; Bericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Bezüglich:
25/1854
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 25/1961 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen.

Herr Hinrichs stellt auszugsweise Maßnahmen und Anträge aus dem Bericht vor. Es habe einen Antrag des Ortsbürgerverein Hüllstede beim Landkreis Ammerland gegeben, im Bereich des Sonnenhofs eine Querungshilfe einzurichten. Zudem seien in Moorburg und in Hüllstede Tempo-30-Zonen eingerichtet worden. Durch die Einrichtung der Zone in Hüllstede habe man zahlreiche „runde“ Tempo-30-Schilder abbauen und vereinzelt durch Zonen-Schilder ersetzen können, wodurch der „Schilderwald“ reduziert und die Übersicht für die Verkehrsteilnehmer verbessert worden sei. Abschließend zeigte Herr Hinrichs auf, wie der aktuelle Bestand an Geschwindigkeitsbegrenzungen in anderen Stadtteilen aussehe.

Ratsherr Diers erwähnt, dass in einem vorangegangenen Antrag bezüglich der Friesenstraße und Neuengländer Straße auch die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gewünscht wurde. Er weist zudem darauf hin, dass Schulkinder bei schlechtem Wetter vermehrt beiderseitig auf der Straße laufen würden, was eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erfordere.

Herr Hinrichs erläutert bezüglich der angemerkten fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung, dass es sich aufgrund der Daten aus der Verkehrserhebung des Landkreises bei der Friesenstraße und Neuengländer Straße um Durchfahrtsstraßen handle, da das Verkehrsaufkommen nicht ausschließlich mit dem örtlichen Verkehr erklärt werden könne. Er stellte jedoch in Aussicht, dass die Bewertung der Straße als „hochfrequentierter Schulweg“ zur Folge haben könne, dass anschließend eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dennoch möglich sei. Eine solche Bewertung erfolge jedoch durch den Landkreis und stünde zurzeit aus.