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Herr Krieger gibt bekannt, dass im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und der Feuerwehrverordnung auch die Ausbildung neu strukturiert worden sei. Ziel war eine schnellere und fachgerechtere Ausbildung. Der größte Teil der Ausbildung finde nunmehr auf Gemeindeebene statt. Aufgrund dieser Änderung wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, einen Ausbildungsleiter, der eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten soll, einzuberufen. Zudem sollen die Ausbilder eine Entschädigung je Unterrichtsstunde erhalten. Bei Bestehen der Lehrgänge sollen die Prüflinge eine Prämie von 100 € erhalten. Grundsätzlich habe es diese Abrechnungen bei den abgelösten Lehrgängen Truppmann I und II schon gegeben. Diese Kosten wurden dem Kreisfeuerwehrverband erstattet. Bei den Truppführerlehrgängen sei bislang die Aufwandsentschädigung, die 70 € pro Tag betrage, anstelle von Lohnausfall gezahlt worden. Wichtig sei eine möglichst kreiseinheitliche Vorgehensweise, sodass diese Thematik dem Kreiskommando zur Empfehlungserarbeitung vorgelegt worden sei. |
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