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Auszug - Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.10.2025 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Erdgeschoss des Rathauses Zum Stadtpark, Zum Stadtpark 2, 26655 Westerstede
Ort:
25/1980 Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 25/1980.

Frau Pottek berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über den Stand der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27.

Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll anliegend beigefügt.

Frau Pottek erläutert die Kernpunkte des Rechtsanspruches. Dieser gelte ab dem 01.08.2026 zunächst ab Klasse 1 und bis 2029 sukzessive für alle Kinder im Grundschulalter. Der Anspruch auf Betreuung umfasse 8 Stunden an 5 Werktagen (Montag-Freitag) pro Woche. Der Anspruch auf Betreuung bestehe auch während der Schulferien, wobei das Land eine Schließzeit von bis zu 4 Wochen festlegen könne. Für die Eltern bestehe keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes.

Ganz klar sei zu unterscheiden zwischen dem Rechtsanspruch während der Schulzeiten und dem Rechtsanspruch während der Ferien. Das Kultusministerium habe festgelegt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung während der Schulzeit von den Schulen umgesetzt werden könne. Die Verantwortung hierfür läge somit bei den Schulleitungen. Für die Bereitstellung ausreichender personeller Ressourcen sei während der Schulzeit das Land zuständig.

Im Gegensatz dazu werde die Ferienbetreuung nicht von der Ganztagsgrundschule angeboten, sondern läge in der Verantwortung des Trägers der örtlichen Jugendhilfe. Somit liegt die Zuständigkeit hier beim Landkreis Ammerland.

Der Schulträger ist für die Bereitstellung von personellen Ressourcen für Mensa- und Reinigungspersonal sowie Schulsekretariate und die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für mögliche Raumbedarfe und Einrichtungsgegenstände im Rahmen der Ganztagsbetreuung zuständig.

Alle Grundschulleitungen favorisieren aus organisatorischen Gründen die Einführung einer offenen Ganztagsschule für alle Schuljahrgänge an 5 Wochentagen ab dem nächsten Schuljahr. Nach derzeitiger Rechtslage muss der Schulträger hierfür sein Einvernehmen bis spätestens 01.12.2025 erteilen, wenn das Angebot zum Schuljahresbeginn 2016/27 erweitert werden soll. Aus Sicht des Schulträgers sei die Einführung eines fünftägigen Angebotes zu befürworten, um ressourcenschonende Angebote zu ermöglichen, da nach jetzigem Sachstand die Lehrerstundenzuweisung nach Anzahl der Ganzschüler*innen berechnet werde.

Ausschussvorsitzender Lukoschus dankt Frau Pottek für ihre Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.

Ratsherr Cording stellt die Frage, welchen Bildungsstand die Personen haben müssten, die die Betreuung in den Ferienzeiten sicherstellen sollen. Frau Pottek antwortet hierauf, dass derzeit die Regelungen und damit die hohen Standards des SGB VIII gelten, man jedoch mit dem Land um eine Anerkennung niedrigschwelliger Angebote verhandle.

Herr Matthes fragt, ob bereits feststehe, wann die Schülerbeförderung am Nachmittag für das Ganztagsangebot erfolge. Frau Pottek berichtet hierzu, dass derzeit seitens des für die Schülerbeförderung zuständigen Landkreises eine Bedarfsabfrage bei den betroffenen Eltern bezüglich der gewünschten Betreuungszeiten durchgeführt werde. Herr Wedemann ergänzt, dass die Schulbusse auf jeden Fall nach Ende des Pflichtunterrichtes fahren würden.   

Weitere Wortmeldungen erfolgen keine. Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Stadt Westerstede erteilt das erforderliche Einvernehmen des Schulträgers zur Aus­weitung des offenen Ganztagsschulangebotes auf alle Klassen und Schultage ab dem Schuljahr 2026/27 an allen Westersteder Grundschulen.


Abstimmungsergebnis:


-einstimmig-
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 9 - Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung (325 KB)