Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, nimmt Bezug auf die Vorlage Nr. 17/0048 und bittet Kämmerer Busch um die Darstellung des Sachverhaltes. Sodann berichtet Kämmerer Busch anhand einer Präsentation über den Sachstand zur Überarbeitung der Straßenreinigung. Er erklärt, dass die Gemeinden für die Reinigung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zuständig seien. Diese Pflicht könne jedoch per Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen werden. Die Reinigung unterteile sich in 3 Bereiche. Zum einen erfolge die Reinigung der Fußgängerzone durch das Baubetriebsamt, weiterhin eine innerstädtische Reinigung durch ein Reinigungsunternehmen sowie die Reinigung durch Anlieger. Die Bereiche werden zur Verdeutlichung anhand von Lageplänen dargestellt. Weiterhin erörtert er die Problematik der Hinterliegergrundstücke. Nach Rechtsprechung seien die Hinterliegergrundstücke in der Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Entweder würden sie mit Gebühren belastet oder der entsprechende Anteil müsse dem Gemeindeanteil zugeschlagen werden. Problematisch sei, dass nur sogenannte Buchgrundstücke zur Veranlagung herangezogen werden könnten. Diese Voraussetzung werde nicht von allen Hinterliegergrundstücken erfüllt, so dass es zu offensichtlichen Ungleichbehandlungen gleichartiger Grundstücke käme. Er verdeutlicht die Problematik anhand eines Beispiels. Verwaltungsseitig werde empfohlen, die Aufwendungen für die Hinterliegergrundstücke dem kommunalen Eigenanteil zuzuordnen und damit gänzlich von einer Veranlagung von Hinterliegergrundstücken abzusehen. Er erklärt, dass die Stadt den nicht umlagefähigen Kostenanteil der maschinellen Reinigung zu tragen habe. Für die maschinelle Reinigung des innerstädtischen Bereiches betrage der kommunale Eigenanteil bislang 30 %. Dieser Eigenanteil sei bisher nicht festgeschrieben gewesen, sei jedoch nun gesetzlich auf 25 % fixiert worden. Es werde daher vorgeschlagen, den gesetzlich fixierten Eigenanteil anzuwenden und diesen um den prozentualen Anteil der Hinterliegergrundstücke zu erhöhen. Zur Beurteilung der geschlossenen Ortslage wurden die Ortseingangsschilder als erster Anhaltspunkt herangezogen, da die Reinigung auch zumutbar sein müsse. Darüber hinaus wurden die Ortschaften nach der zusammenhängend bebauten Bauweise betrachtet. Damit könne man feste Gebiete für die Reinigung definieren und habe künftig auch eine ordnungsrechtliche Handhabe bezüglich der Reinigungsverpflichtung. Die Aktualisierung von Straßenverzeichnissen würde damit künftig entfallen. Er verdeutlicht, dass die maschinelle Reinigung des Rinnsteins die Anwohner nicht von ihrer Reinigungspflicht des Gehweges entbinde. Ratsherr Harms stimmt den festgelegten Bereichen anhand der geschlossenen Ortslage zu. Die Reinigung müsse für die Anwohner auch zumutbar sein. Die Subventionierung der Hinterliegergrundstücke sei für ihn jedoch unakzeptabel. Er sei der Auffassung, dass diese Grundstücke veranlagt werden müssen. Zudem seien die Straßenreinigungsgebühren lange nicht erhöht worden, so dass eine Gebührenerhöhung in Betracht gezogen werden sollte. Ratsherr Rust merkt an, dass der jährliche Aufwand in Höhe von 28.000 € für die innerstädtische Reinigung verhältnismäßig gering sei. Die wöchentliche Reinigung halte er für übertrieben. Er spreche sich für eine Verlängerung des Reinigungsintervalls aus. Damit könne man die Kosten weiter senken und sollte überlegen, die Reinigung kostenlos anzubieten. Damit könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Außerdem könne man sich dann künftig auf wesentlichere Dinge konzentrieren. Nach Auffassung von Ratsherrn Schmidt-Berg ist der Sachverhalt schlüssig dargestellt. Er könne dem Verwaltungsvorschlag folgen. Ungerechtigkeiten könnten nicht immer gänzlich ausgeschlossen werden. Ratsherr Kroon kann ebenfalls seine Zustimmung erteilen. Die Problematiken seien für die Stadt gut gelöst. Die Festlegung von Bereichen anhand der Ortsschilder sei eine praktikable Lösung. Den Vorschlag von Ratsherrn Rust bezüglich einer kostenlosen Straßenreinigung sehe er angesichts der anstehenden Beratungen über Einsparmöglichkeiten als kontraproduktiv an. Er halte dies für ein falsches Signal aus dem Haushaltsausschuss. Auch Ratsherr Park kann einer kostenlosen maschinellen Straßenreinigung definitiv nicht seine Zustimmung erteilen. Dies würde Begehrlichkeiten wecken, da dann auch andere Gebiete entsprechende Ansprüche geltend machen können. Er merkt an, dass es in den Dörfern ein sehr ordentliches Straßenbild und auch große Dorfreinigungsaktionen gäbe. Dann sollte man stattdessen lieber diese Aktionen unterstützen. Mit der überarbeitenden Satzung werde eine Rechtssicherheit geschaffen. Ratsherr Hots stimmt zu, dass die Dörfer ein sehr gepflegtes Bild abgeben. Er hält eine leichte Gebührenerhöhung für vertretbar. Eine kostenlose maschinelle Straßenreinigung könne er nicht befürworten. Ratsherr Gerstenkorn hält es im Hinblick auf die Problematik für gerechtfertigt, von der Veranlagung der Hinterliegergrundstücke abzusehen. Ratsfrau Schmidt spricht sich ebenfalls dafür aus, von der der Veranlagung der Hinterliegergrundstücke abzusehen. Für den Bürger sei es ihrer Ansicht nach plausibel, dass nur unmittelbar an der Straße anliegende Grundstück gebührenpflichtig seien. Ratsherr Rust stellt den Antrag zu prüfen, ob die Reinigung der Fußgängerzone von 5 Tagen wöchentlich auf 3 Tage wöchentlich eingeschränkt werden könne. Bürgermeister Groß weist darauf hin, dass die Reinigung der Fußgängerzone bereits einmal an ein Unternehmen vergeben gewesen sei. Da die Reinigung seinerzeit nicht zufriedenstellend erfolgt sei, habe man dem Unternehmen gekündigt. Das jetzt eingesetzte Personal identifiziere sich mit der Aufgabe. Die Reinigung sollte in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden, da die Fußgängerzone ein Aushängeschild der Stadt sei und in der Bevölkerung positiv wahrgenommen werde. Nach einer kurzen Diskussion hält die Ausschussvorsitzende, Frau Beeken, fest, dass die Festlegung der Straßenreinigungsbereiche nach der geschlossenen Ortslage mehrheitlich gewünscht sei und dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt werde.
Abstimmungsergebnis:
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