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Auszug - Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 7
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0179 Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, bittet den Kämmerer bezüglich der Beschlussvorlage-Nr. 17/0179 um Erläuterung.

Einleitend stellt Kämmerer Busch zunächst die Entwicklung der Jahresergebnisse der vergangenen zwei Jahre dar. Er erklärt, dass das Jahr 2015 mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen habe, hingegen das Jahr 2016 mit einem positiven Jahresergebnis  von rd. 936.000 € abschließe. Das ordentliche Ergebnis 2016 beziffere sich auf -220.000 €. Er weist darauf hin, dass die ausgewiesene Überschussrücklage von 18,3 Mio. € zwar zum Haushaltsausgleich herangezogen werden könne, sich jedoch keine Liquidität dahinter verberge. Somit seien Liquiditätskredite die Folge. Er verdeutlicht, dass der in der Finanzrechnung 2016 ausgewiesene Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 7,9 Mio. € nicht frei zur Verfügung stünde. Zum einen seien in dem Endbestand der Zahlungsmittel auch die Stiftungsgelder enthalten und zum anderen aus Vorjahren noch Haushaltsreste von rd. 3,7 Mio. € zu zahlen. Insofern dürfe man sich von dem ausgewiesenen Endbestand der Zahlungsmittel nicht blenden lassen.

Sodann erläutert er den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 anhand des Vorberichtes. Er berichtet, dass sich im gesamten Stadthaushalt Entwicklungen ergeben hätten, die eine Anpassung der Ansätze im Nachtragshaushaltsplan erforderlich machen würden. Er erklärt unter anderem, dass schwerpunktmäßig Anpassungen im Bereich Gebäudeunterhaltung nötig gewesen seien. Hier zeigten sich die Auswirkungen der zentralen Gebäudebewirtschaftung. Alles in allem habe sich das ordentliche Ergebnis um rd. 870.000 € verschlechtert. Das Jahresergebnis verschlechtere sich um rd. 262.600 € und betrage nunmehr -2.407.300 €. Hier müsse im Hinblick auf die Anmerkungen der Kommunalaufsicht noch eine Verbesserung angestrebt werden.

Weiterhin stellt er die Änderungen im Bereich der Investitionen vor. Das Saldo aus Investitionstätigkeit betrage letztlich rd. -3,6 Mio. €. Mangels Überschuss in der lfd. Verwaltungstätigkeit mache dies eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.450.900 € erforderlich. Er weist darauf hin, dass das Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Folgejahren gerade einmal die Kredittilgung gewährleiste. Es würden keine Überschüsse zur Finanzierung der Investitionen erwirtschaftet. Folglich betrage die Neuverschuldung in den kommenden Jahren rd. 4,4 Mio. €. Dabei seien die anstehenden Investitionen im Schulbereich noch nicht berücksichtigt. Die Verschuldung läge derzeit unter 10 Mio. € und steige damit in diesem Jahr wieder auf über 12 Mio. €. Damit entwickle sich die Verschuldung kontrovers zum Schuldenabbau der vergangenen Ratsperiode. Um dem entgegen zu wirken, müsse versucht werden, Maßnahmen zu verschieben und zu priorisieren.

Auf Antrag von Herrn Lars-Schmidt-Berg wird die Sitzung von 18.40 Uhr bis 18.50 Uhr unterbrochen.

Ratsherr Harms pflichtet dem Kämmerer bei, dass das Defizit zu groß sei. Die Stadt leiste sich mehr als sie könne. Es räche sich, dass in den Fachausschüssen so viele Maßnahmen abgesegnet worden seien. Künftig müsse anders agiert und die vorhandenen Mittel als Basis für die weiteren Beratungen herangezogen werden. Es stelle sich nun die Frage, ob man politisch in der Lage sei, den vorhandenen Nachtragsplan noch zu ändern.

Ratsherr Hots spricht sich dafür aus 800.000 € einzusparen. Er weist aber darauf hin, dass viele Maßnahmen langfristig geplant und die Durchführung zugesagt worden sei. Hier stünde man auch im Wort und müsse verlässlich sein. Im nächsten Haushalt müssen Einsparungen vorgenommen werden.

Ratsherr Kroon stimmt zu, dass die Zahlen kritisch betrachtet werden müssen. Da die Beschlüsse bereits gefasst worden seien, halte er es für falsch, jetzt noch Streichungen vorzunehmen. Er werde dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 in der vorliegenden Fassung zustimmen. Zukünftig müssten jedoch Einsparungen vorgenommen werden.

Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich nach Einsparvorschlägen seitens der Verwaltung.

Kämmerer Busch antwortet, dass die Verwaltung Überlegungen hinsichtlich einer Fehlbedarfsreduzierung angestellt habe. Er erläutert die Vorschläge anhand einer Präsentation. Im Teilhaushalt 1 könne zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage um 160.000 € gemindert werden, sowie auch ein Mitgliedsbeitrag von 10.000 € ausgeplant werden. Im Teilhaushalt 2 könnten Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 281.000 € nach 2018 verschoben werden. Weiterhin könne aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellung für die Sanierung des Gebäudes 4 ein Ertrag in Höhe von 66.500 € generiert werden. Im Teilhaushalt 3 könne die Fassadensanierung einer Gewerbeimmobilie in Höhe von 14.000 € gestrichen werden. Summa summarum könne der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis damit um 535.000 € reduziert sowie der Investitionshaushalt um 395.000 € entlastet werden. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die verschobenen Maßnahmen den Haushalt 2018 belasten werden.

Ratsherr Schmidt-Berg stimmt den Vorschlägen zu. Ergänzend sei der Radweg Liebfrauenstraße auszuplanen, da diese Kosten vom Landkreis getragen würden. Somit können weitere 137.500 € eingespart werden. Er schlage weiterhin vor, die Sanierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt zu streichen. Die Wohnung könne ohne umfassende Sanierung wieder vermietbar gemacht werden. Eine Sanierung könne dann später nachgeholt werden.

Kämmerer Busch weist darauf hin, dass rd. 30.000 € nötig seien, um die Wohnung in einen vermietbaren Zustand zu versetzen.

Ratsfrau Welter zeigt sich dankbar für die Vorschläge der Verwaltung. Es sei unangenehm über Streichungen nachzudenken. Sie schlage vor, die Maßnahme „Radweg Burnhörn“ zu streichen, da es sich um eine neue Maßnahme handele. Der Radweg könne später im Zuge der Planungen eines Neubaugebietes einbezogen werden. Ihres Erachtens könne auch der Bau des Dorfgemeinschaftshauses Gießelhorst auf Eis gelegt werden. Ihrer Kenntnis nach, sei dem Dorf ein Schulanbau wichtiger und es lege keinen Wert auf ein Dorfgemeinschaftshaus. Außerdem schlage sie vor, die Maßnahme „Gewerbegebiet Westerstede-West“ zu streichen.

Ratsherr Hots ist der Meinung, dass die Vorschläge der Verwaltung ausreichend seien. Die Streichung der Maßnahme „Gewerbegebiet Westerstede-West“ sei ein völlig falscher Weg, da sich dort Investoren ansiedeln wollen.

Nach Auffassung von Ratsherrn Harms erfolgt die Beschlussfassung in den Fachausschüssen mit der Formulierung „der Haushaltsausschuss wird gebeten“. Demzufolge fasse der Haushaltsausschuss letztlich den Beschluss und nicht der Fachausschuss. Der Haushaltsausschuss sei der Ausschuss, in dem die Beschlüsse zusammenlaufen und habe damit Kenntnis über die finanzielle Gesamtsituation. Er halte es für unverantwortlich, dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 unverändert zuzustimmen.

Bürgermeister Groß stellt klar, dass letztlich der Verwaltungsausschuss und der Rat die Beschlüsse fassen. Es seien gemeinsam sachlich Überlegungen anzustellen, wie die finanzielle Situation des Haushaltes verbessert werden könne. Er weist darauf hin, dass einige Maßnahmen schon lange anstünden und auch zugesagt worden seien. Insofern stehe man hier im Wort und müsse auch eine Verlässlichkeit an den Tag legen. Er werbe für den Beschluss des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 einschl. der Einsparvorschläge der Verwaltung.

Ratsfrau Schmidt erwidert, dass die Beschlüsse in den Fachausschüssen ausführlich beraten und mehrheitlich gefasst worden seien. Insofern könne jetzt niemandem für die finanziellen Auswirkungen die Schuld zugewiesen werden. Es sei auch verantwortungslos, die Beschlüsse jetzt wieder einfach so zu kappen. Der 1. Nachtragsplan 2017 sollte daher wie vorgelegt beschlossen werden. Zur Verbesserung der künftigen Situation sei bereits die Deckelung der Investitionen beschlossen worden.

Nach Auffassung von Ratsherrn Park sei es der falsche Weg alle Beschlüsse in Frage zu stellen und jetzt noch zu ändern. Man müsse sich künftig frühzeitig Gedanken machen. Für den Bürger müsse auch eine Verlässlichkeit gegeben sein. Es sei nicht sinnvoll, förderfähige Maßnahmen zu streichen, um sie später auszuführen. Er spreche sich gegen eine Streichung des Dorfgemeinschaftshauses Gießelhorst aus, da das Dorf bereits Jahre auf die Verwirklichung warte.

Ratsherr Rust stimmt den Vorschlägen von Ratsfrau Welter zu. Er könne dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 nur unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge zustimmen. Auch nach seinem Kenntnisstand wünsche das Dorf Gießelhorst kein Dorfgemeinschaftshaus, sondern einen Schulanbau. Den Bau des Radweges Burnhörn sowie das Gewerbegebiet Westerstede-West halte er ebenfalls nicht für erforderlich. Eine Neuverschuldung müsse unbedingt vermieden werden. Das Wichtige müsse von dem Unwichtigen unterschieden werden.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, weist darauf hin, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 genehmigungsfähig sei und bittet um eine sachliche Diskussion.

Ratsherr Gerstenkorn merkt an, dass die Beschlüsse gemeinsam gefasst worden seien. Er schlage vor, sich in Ruhe auf die Jahre 2018 und 2019 zu fokussieren.

Ratsherr Schmidt-Berg hält fest, dass der gesetzlich normierte Haushaltsausgleich erreicht werde und der 1. Nachtragsplan 2017 genehmigungsfähig sei. Die Vorschläge von Ratsfrau Welter könne er nicht unterstützen. Die Maßnahmen Radweg Burnhörn und Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst seien seit Jahren geplant und würden gefördert. Die Investition in das Gewerbegebiet Westerstede sei eine Investition in die Zukunft, um neue Betriebe anzusiedeln und künftig Gewerbesteuererträge zu generieren. Den Vorschlägen der Verwaltung sowie der Streichung der Sanierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshauses Torsholt könne er zustimmen. Der Haushalt sei ordentlich aufgestellt und die Lage nicht so desolat. Man führe hier eine Diskussion auf hohem Niveau. 2018 müssten die Weichen neu gestellt werden.

Ratsherr Kroon erwidert, dass die Investition in das Dorfgemeinschaftshaus Torsholt im Fachausschuss beschlossen worden sei. Einer Streichung könne er nicht zustimmen.

Ratsherr Harms merkt an, dass in der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt seit Jahrzehnten nichts gemacht worden sei. Er schlage vor, den 1. Nachtragshaushaltsplan unter Berücksichtigung der Vorschläge der Verwaltung sowie der Kürzung für die Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt zu billigen und die Verwaltung zu bitten, weitere Einsparmöglichkeiten zu überlegen.

Frau Hinrichs schlägt vor, die Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus Torsholt in das nächste Jahr zu verschieben. Die Maßnahme dränge aktuell nicht.

Auf Antrag von Ratsherrn Kroon wird die Sitzung von 19.40 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen.

Ratsherr Kroon erklärt, dass die SPD-Fraktion der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 nur in der vorliegenden Form genehmigen könne. Es handele sich um ausdiskutierte Maßnahmen und dazu stehe man. Durch Verschiebungen sei nichts gewonnen, da die die Diskussionen in 2018 wieder aufkeimen würden.

Ratsherr Gerstenkorn gibt Ratsherrn Kroon Recht, dass die Diskussionen in 2018 erneut zu führen seien. Aber man gewinne Zeit und könne sich Luft verschaffen. Im nächsten Jahr könne die Lage schon wieder ganz anders aussehen.

Ratsherr Schmidt-Berg plädiert dafür, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 unter Berücksichtigung der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Änderungen sowie der Verschiebung der Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus Torsholt nach 2018 zu beschließen. Ein Haushalt bedeute auch immer Bewegung und man müsse in der Lage sein, Anpassungen vorzunehmen. Sofern die Verwaltung noch weitere Einsparmöglichkeiten sehe, sei dies zu begrüßen.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, hält fest, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden solle, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den 1. Nachtragsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung werde gebeten weitere Einsparmöglichkeiten zu überlegen. Die Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus Torsholt solle nach 2018 verschoben werden. Sie lässt sodann über die Änderung des Beschlussvorschlages abstimmen. Die Änderung wird mit 7 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen beschlossen.

Es folgt sodann die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

6 JA-Stimmen; 4 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Mitteleinsparungen nach Haushaltsausschuss v. 29.05.17 (35 KB)      
Anlage 1 2 Nachtragshaushalt nach Haushaltsausschuss v. 29.05.2017 (3639 KB)