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Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, verweist auf die Beschlussvorlage-Nr. 17/0180 und bittet den Kämmerer um Erörterung. Kämmerer Busch weist darauf hin, dass die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ab 2018 durch die Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ersetzt werde. Damit wurde auch die Abschreibungstabelle überarbeitet. Bislang sei immer kommuniziert worden, dass eine Verkürzung der Gebäudeabschreibungen von 90 Jahre auf 50 Jahre vorgesehen sei. Überraschender Weise sei es jedoch unverändert bei einer Abschreibungsdauer von 90 Jahren geblieben. Sodann stellt er den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 vor und berichtet, dass der Entwurf im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 1,2 Mio. € ausweise sowie Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 4,6 Mio. €. Zu Bedenken sei, dass die im 1. Nachtragsplan 2017 beschlossenen Verschiebungen im Haushaltsplan 2018 noch Berücksichtigung finden müssten. Auch die Beratungen in den Fachausschüssen stünden noch an. Im Hinblick auf das beschlossene konstante Investitionsniveau werde deutlich, dass eine Priorisierung der Investitionen erforderlich sei. Ratsherr Kroon stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 grundsätzlich zu. Es gäbe aber noch Diskussionsbedarf hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben. Dies sei sicherlich ein schmerzhafter Prozess, der auch Selbstdisziplin erfordere. Aber letztlich werde damit der richtige Weg beschritten. Ratsherr Harms begrüßt die zuvor geführte Diskussion im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017, da bestehende Probleme erkannt worden seien und das Strukturproblem jetzt angegangen werde. 2018 müsse die Struktur auf eine neue Basis gestellt werden. Die Struktur sei so zu gestalten, dass eine Flexibilität gegeben sei. Ziel müsse sein diese Struktur zu erreichen. Als ersten Schritt schlage er einen bedingten Einstellungsstopp vor, um eine Personalrestrukturierung zu ermöglichen. Neueinstellungen sollten daher nur erfolgen, wenn eine interne Besetzung nicht möglich sei. Weiterhin schlage er vor, anzuvisieren die Aufwendungen 2018 insgesamt um 10 % zu kürzen. Es müssten Aufgaben wegfallen. Das Investitionsniveau sei bereits fest verankert worden, im Ergebnishaushalt müsse man ebenfalls entsprechend agieren. Frau Hinrichs merkt an, dass eine pauschale 10 %ige Kürzung die Rasenmähermethode sei. Eine Aufgabenkritik sei zielführender. Sie stellt anhand einer Präsentation die ersten Erkenntnisse aus der begonnenen Aufgabenkritik vor, um zu verdeutlichen, dass eine Kürzung um 10 % nicht so einfach durchführbar sei. Sie verdeutlicht, dass jede beschlossene Maßnahme auch mit Folgekosten für die Pflege und den Betrieb verbunden sei. Eigentum verpflichte und auch Verkehrssicherungspflichten seien einzuhalten. Alle diese Aufgaben müssten von Menschen wahrgenommen werden und erzeugten damit Personalkosten. Die Verwaltung sei stets bestrebt, Personal so effizient wie möglich einzusetzen und reagiere auf Aufgabenänderungen. Es werde angestrebt, die Personalkosten künftig noch deutlicher zu kommunizieren und von Haushalt zu Haushalt transparenter darzustellen. Der Beginn der Aufgabenkritik sei ein erster Anfang und solle künftig Schritt für Schritt weiter ausgearbeitet werden. Dabei seien auch die in dem Leitbild der Stadt verankerten Ziele zu berücksichtigen. Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Ausschussvorsitzende bedankt sich für die ausführliche Darstellung. Die Aufgabenkritik sei eine gute Grundlage für das Vorgehen in der Zukunft. Auch Ratsherr Harms begrüßt die vorgestellten Überlegungen. Es sei jedoch keine konkrete Lösung vorhanden. Eine Flexibilität könne nur durch Senkung der Kosten erreicht werden. Er stelle daher den Antrag für den Haushaltsplan 2018 eine Kürzung der Aufwendungen in Höhe von 10 % zu erreichen. Herr Leffers weist darauf hin, dass eine kurzfristige Kürzung im investiven Bereich sicher möglich sei. Eine pauschale 10 %ige Reduzierung der Aufwendungen bereits ab 2018 halte er dagegen für unrealistisch. Anhand des Bauhofes erläutert er das Dilemma zwischen stetig steigenden Aufgaben einerseits und Einsparerfordernissen andererseits. Der Bauhof habe hauptsächlich Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherungspflicht und der allgemeinen Bewirtschaftung zu erfüllen, sei es im Straßenbereich oder auch bei der Unterhaltung der öffentlichen Flächen. Andererseits sei z. B. bei der Beetpflege und -gestaltung eine Senkung des Standards diskutabel, wie auch bei anderen freiwilligen, in Westerstede jedoch gewohnten, Pflege- und Reinigungsarbeiten. Insoweit sehe er für den Bauhof als genanntes Beispiel zunächst den Ansatz, die Personalaufwendungen bzw. die Stellenzahl zu deckeln. Ergänzend könne der Zuwachs bei den Pflichtaufgaben ggf. günstiger über den Einsatz zusätzlicher leistungsfähiger Geräte und Maschinen aufgefangen werden, um damit eine Reduzierung des jeweiligen Arbeitsaufwandes zu erreichen. Dieser Weg setzte allerdings voraus, dass der Investitionsansatz dafür von z. Zt. 100.000 € pro Jahr gehalten werde. Er weist darauf hin, dass bei der Beschaffung von Maschinen auch stets die Wirtschaftlichkeit und eine alternative Vergabe der Arbeiten geprüft werden. Die Ausschussvorsitzende bittet darum, den Vorschlag von Ratsherrn Harms als Versuch zu betrachten und nicht als starre Vorgabe. Kämmerer Busch merkt an, dass eine 10 %ige Kürzung der Aufwendungen eine enorme Herausforderung sei. Ratsherr Rust unterstützt den Antrag von Ratsherrn Harms. Einnahmen und Ausgaben müssten zusammengebracht werden. Dieses Ziel müsse langfristig angestrebt werden. Hinsichtlich der Personalkosten müsse man sich auch mit anderen Kommunen vergleichen. Frau Wetenkamp erklärt, dass ein direkter Vergleich mit anderen Kommunen nicht so ohne weiteres möglich sei. Maßgeblich sei hier auch, ob und wie Bereiche eventuell ausgegliedert wurden. So habe die Stadt z.B. die Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft und auch eigenes Reinigungspersonal. Ratsherr Kroon weist darauf hin, dass es sich um einen 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 als Auftakt für die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen handele. Die vorgestellten ersten Erkenntnisse aus der begonnenen Aufgabenkritik seien schlüssig und nachvollziehbar. Die Unterlagen seien eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen. Die Aufgabenkritik sei auch eine politische Aufgabe, die in der heutigen Sitzung nicht ausdiskutiert werden könne. Über Einsparungen bei den Aufwendungen in Höhe von 10 % sowie einem bedingten Einstellungsstopp könne heute nicht beschlossen werden, da dies zuvor noch beraten werden müsse. Ratsherr Schmidt-Berg merkt an, dass man auch anfangen müsse, über unangenehme Dinge zu sprechen. Die Überlegungen seien in den Fraktionen noch zu diskutieren. Die abschließende Beschlussfassung erfolge dann im November. Ratsherr Harms vertritt die Auffassung, dass verwaltungsseitig ein Strukturmodell hinsichtlich einer Personalmengenrestriktion erarbeitet werden müsse. Frau Hinrichs weist darauf hin, dass jede Aufgabe mit Personal hinterlegt sei und ohne vorherige Aufgabenkritik kein Modell erarbeitet werden könne. Es schließt sich eine kontroverse Debatte an. Ratsherr Kroon schlägt vor, den Beschlussvorschlag um die Aufgabenkritik zu ergänzen und wie folgt zu fassen: „Die Fachausschüsse beraten in der zweiten Jahreshälfte über die notwendige Aufgabenkritik, das Budgetvolumen und die Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018. Des Weiteren werden die wesentlichen Produkte und die damit einhergehenden Ziele überarbeitet.“ Ratsherr Schmidt-Berg schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Ziel ist es, 10 % der Aufwendungen 2018 einzusparen.“ Vor Abstimmung erfolgt erneut eine kontroverse Debatte.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen
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