Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr René Mondorf vom Schaustellerverein Oldenburg e.V. stellt sich kurz vor und berichtet von der positiven Resonanz und Besucherfrequenz aufgrund des vom Schaustellerverein in Zusammenarbeit mit Pyrotechniker Hartmut Ahlers durchgeführten Feuerwerkes zum Herbstmarkt 2025. Ein Höhenfeuerwerk sei eine beliebte Attraktion und habe viele Besucher angezogen, weshalb er um Genehmigung zur Durchführung von Feuerwerken auf zukünftigen Märkten bitte. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet Herrn Krieger vor der Diskussion um kurze Erläuterung der rechtlichen Situation bezüglich der Genehmigung von Feuerwerken. Herr Krieger erläutert die grundsätzliche Zuordnung von Feuerwerken in F1, F2 und >F2. Zudem werde zwischen privaten Antragsstellern und ausgebildeten und anerkannten Pyrotechnikern unterschieden. Ein Höhenfeuerwerk, abgeschossen durch einen anerkannten Pyrotechniker, wie zum diesjährigen Herbstmarkt, sei lediglich zwei Wochen vorher anzuzeigen. Kommunen könnten Höhenfeuerwerke dieser Art ohne konkrete Gefährdungslage nicht versagen, sondern lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Auflagen erteilen. Im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern berichtet Hartmut Ahlers von der damaligen Anfrage vom Schaustellerverein, man habe gemeinsam nach einer geeigneten Fläche geschaut. Die gewählte Fläche beim ZOB gebe aufgrund der engen Bebauung größere Feuerwerke höherer Kategorien nicht her. Es habe sich daher um ein Feuerwerk der Kategorie F2 gehandelt. Gerne sei er beim nächsten Markt mit einem noch bunteren und weiterhin sehr leisen Höhenfeuerwerk derselben Kategorie wieder dabei. Ratsherr Lukoschus befürwortet das Vorhaben. Die Stadt könne das Feuerwerk nach Aussage von Herrn Krieger sowieso nicht versagen. Frau Hinrichs ergänzt hierzu, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin jedoch nicht zustimmen müsse. In diesem Falle müsse eine alternative Fläche gesucht werden. Ratsherr Schneider spricht sich ebenfalls für eine Zustimmung aus. Das Höhenfeuerwerk sei positiv angenommen worden und sei laut diverser Rückmeldungen nicht zu laut gewesen. Es habe seines Wissens nach nur eine einzige Beschwerde gegeben. Ratsfrau Kundt-Bergmann bestätigt das fantastische und künstlerische Aussehen des Feuerwerkes und verstehe den Genuss für viele Menschen. Allerdings habe sie aus Aspekten der Umwelt und vor allem zum Schutz der Tiere große Bedenken. Feuerwerke würden große Mengen von Feinstaub produzieren, die zu großen gesundheitlichen Belastungen führten. Auch sehe sie eine große Gefährdung der Tierwelt. Den der Beschlussvorlage beigefügten Anhang des Verbandes der Pyrotechniker sehe sie sehr einseitig und daher skeptisch. Es fehle z.B. ein Anhang aus Sicht des NABU. Im Nachbarland Holland habe man inzwischen alle privaten Feuerwerke ab dem Jahr 2026 verboten. Herr Krieger hält es für schwierig die Vor- und Nachteile eines Feuerwerkes abzuwägen. Bei der Markeröffnung in Zetel sei das Westersteder Feuerwerk sehr gelobt worden. Es habe zudem nur eine einzige Beschwerde seitens der Bürger gegeben. Diese habe sich nicht auf das Feuerwerk selbst, sondern auf die fehlende Vorabinformation darüber bezogen. Frau Hinrichs bittet, bei der Diskussion den Unterschied von vorab nicht kalkulierbaren privaten Silvesterraketen und Böllern sowie eines geplanten professionellen Höhenfeuerwerkes zu berücksichtigen. Die Information bezüglich eines anstehenden Höhenfeuerwerkes könne zukünftig über eine Pressemitteilung erfolgen. Herr Mondorf räumt ein, bei weiteren Höhenfeuerwerken die Anlieger frühzeitiger zu informieren. Er plädiere für die Zustimmung zur Genehmigung von weiteren Höhenfeuerwerken auf zukünftigen Märkten. Ein Höhenfeuerwerk sei ein einzelnes, auf einer Fläche konzentriertes Feuerwerk, das durch eine Fachfirma ausgeführt werde. Es könnten gezielte Vorkehrungen getroffen werden und es sei somit viel sicherer als viele einzelne private Feuerwerke z.B. zu Silvester. Die aus seiner Sicht eher geringe Feinstaubbelastung sehe er nicht als gesundheitliches Problem. Diese sei bei den vielen einzelnen Silvesterfeuerwerken wesentlich höher. Ratsfrau Hellwig bedankt sich beim Schaustellerverein für das große Engagement und erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Kombination mit einer Lasershow. Herr Mondorf entgegnet, dass eine Lasershow wesentlich aufwendiger sei und Laser- oder Wassershows seinen Erfahrungen nach nicht die Mengen Besucher locken würden wie ein Höhenfeuerwerk. Dieses habe zum Herbstmarkt viele Menschen begeistert. Auch sei der Herbstmarkt insgesamt wieder attraktiv und die Schausteller kämen alle wieder gerne nach Westerstede. Herr Dunkhase bestätigt die positive Resonanz des Höhenfeuerwerkes. Er erlebe die in Westerstede durchgeführten Veranstaltungsfeuerwerke als angemessen und mit viel mehr Fürsprechern als Kritikern. Ratsherr Hots zeigt sich ebenfalls begeistert, mit wieviel Herzblut sich der Schaustellerverein bemühe, die Westersteder Märkte attraktiv zu halten. Mit Herrn Hartmut Ahlers habe man eine Fachfirma im Ort, die Feuerwerke mit Fingerspitzengefühl durchführe. Er plädiere daher für die Unterstützung des Vorhabens. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Mondorf für das Engagement für die Westersteder Märkte. Die seit vielen Jahren sehr gute Zusammenarbeit sei weiterhin sehr wichtig. Da es keine rechtlichen Hürden gebe, plädiere er für eine positive Begleitung des vorliegenden Antrages und bittet sodann um Abstimmung. Beschlussvorschlag an den VA: Der Antrag des Schaustellervereins Oldenburg e.V. auf Durchführung von anzeigepflichtigen Feuerwerken anlässlich der Westersteder Märkte wird weiterhin positiv begleitet. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||