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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1948. Ratsherr Schmidt-Berg bedankt sich, dass dem Änderungsantrag stattgegeben worden sei und nun der Wohnort einen höheren Stellenwert bekomme. Es sei gut, dass das Vergabekriterium diesbezüglich im Punktesystem angepasst worden sei. Auch Ratsherr Lukoschus sieht dieses als einen guten Schritt an. Eine wohnortnahe Betreuung sei nicht immer möglich, zum Teil hätten Kinder weite Wege, wie bei der neuen Einrichtung, in der Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet untergebracht seien. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss:
Die anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen, wobei in der Anlage 1 das Vergabekriterium Nr. 6 „Wohnortnächste oder innerhalb des Schuleinzugsgebietes liegende Kindertagesstätte mit entsprechender Betreuungszeit“ auf 30 Punkten erhöht wird. Abstimmungsergebnis:
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