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Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schneider, verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1241-03 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert entsprechend der Beschlussvorlage den Werdegang der Diskussionen über die bauliche Entwicklung in Westerloy und führt aus, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft die Flächen an der Straße „An der Biese“ zwischenzeitlich gesichert habe. Die Verwaltung schlägt eine lockere, dorftypische Bebauung mit insgesamt vier Grundstücken, die jeweils etwa 800 qm groß seien, vor. Bei den örtlichen Bauvorschriften werde sich an den üblichen Regelungen orientiert. Herr Hinrichs schildert in Kurzform die beabsichtigte Vorgehensweise, in der Form, dass es sich um ein Verfahren nach dem sog. „Bauturbo“ handele, so dass ein vollumfängliches Bauleitplanverfahren nicht erforderlich sei. Dennoch werde sich die Verwaltung mit dem Landkreis abstimmen und zudem ein städtebauliches Konzept veröffentlichen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Planung zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Die Verwaltung bittet darum, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um das beschriebene Vorgehen zu legitimieren. Ratsherr Schmidt-Berg bittet darum, die Grundstücke lediglich Westerloyer Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen und sie nicht an Interessenten von außerhalb zu veräußern, auch wenn dies bedeute, dass die Grundstücke eine gewisse Zeit lang unbebaut blieben. Die Ratsherren Kroon und Gerdes begrüßen die Planung und geben den Hinweis, dass eine Entwässerungsplanung erforderlich sei. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan Nr. 59a – Westerloy, Am Denkmal, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a BauGB – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Aufgrund der einschlägigen Vorschriften des sog. „Bauturbos“ wird eine Bebauung ermöglicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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