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Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Vorlage 26/2059 und bittet Herrn Leffers um Erläuterungen. Herr Leffers trägt den rechtlichen Ablauf von Straßenwidmungen vor. In letzter Zeit seien einige Straßen geschaffen worden, für die lt. Niedersächsischem Straßengesetz noch die Widmung vorzunehmen sei. Dazu müssten zunächst die politischen Gremien zustimmen und im Anschluss daran folgt die öffentliche Bekanntgabe. Beschlussvorschlag an den Rat: Die in der Anlage A beschriebenen Straßen für den öffentlichen Verkehr werden nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) entsprechend der im Sachverhalt genannten Festsetzungen gewidmet und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige Straßen eingetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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