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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 23/1522-03. Ausschussvorsitzender Lukoschus berichtet kurz über die Entstehung und Zweck des Sonderfonds Bildung. Dieser sei seinerzeit aus einem Teilertrag der Veräußerung der Hössenschule gebildet worden und sei für die Förderung von Maßnahmen zur Förderung von Bildungsprojekten vorgesehen. Hieraus seien bislang schon sehr viele tolle Projekte gefördert worden. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt handele, sei ein solches Angebot in Zeiten knapper Ressourcen nicht selbstverständlich. Da in den vergangenen Jahren nicht immer der volle Förderbetrag abgerufen worden sei, stünde jetzt ein höherer Betrag zur Verfügung. Daher unterstütze er den vorliegenden Antrag der KoWeSch-Runde und richtet einen Dank an die Schulleitungen für die geleistete gute Arbeit. Herr Wedemann erläutert den Antrag der KoWeSch-Runde und berichtet, dass seinerzeit das Land während der Corona-Krise Mittel für kleinere Schulen bereitgestellt habe, um FSJ-ler zur Unterstützung beschäftigen zu können. Nach Ablauf der Landesförderung habe die KoWeSch-Runde die Beantragung der Mittel aus dem Sonderfonds Bildung auf den Weg gebracht. Schon damals hätten sich alle Schulleitungen die Möglichkeit gewünscht, eine FSJ-Stelle anbieten zu können. Schnell zeichnete sich jedoch ab, dass die bewilligten Mittel nicht ausreichen würden, um an jeder Schule einen FSJ-ler zu beschäftigen. Dies sei allerdings teilweise dem Irrtum geschuldet gewesen, dass man eigentlich davon ausgegangen war, einen FSJ-ler auch an mehreren Schulen beschäftigen zu können. Dies sei aber arbeitsrechtlich nicht möglich gewesen. Die mit den beschäftigten FSJ-lern gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass diese für die Grundschulen insbesondere bei der Betreuung von Kindern in den Einschulungsjahrgängen im Vormittagsbereich aber auch im Hinblick auf eine Ganztagsbetreuung eine große Unterstützung darstellten. Hier seien die Lehrkräfte entsprechend entlastet worden. Alle Westersteder Schulen böten bereits ein Ganztagsangebot an, welches ab dem nächsten Schuljahr an allen Grundschulen auf 5 Tage pro Woche für alle Jahrgänge ausgeweitet werde. Dementsprechend sei man bei den Schulen für jede personelle Unterstützung dankbar. Das Land stelle im Ganztagserlass zwar die Möglichkeit dar, entsprechend mehranfallende Lehrerstunden zu kapitalisieren. Hier sei aber noch nicht absehbar, ob dieses insbesondere für kleinere Schulen auskömmlich sei. Auch seien sich die Schulleitungen darüber im Klaren, dass es sich hier eigentlich um eine Aufgabe des Landes handele. Sofern sich die Stadt Westerstede aber wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, dazu entscheide, diese Aufgabe aus freiwilligen Mitteln zu unterstützen, wäre dies für jede Schule eine große Hilfe. Frau Meyer ergänzt, dass die Lehrkräfte insbesondere bei der Betreuung von Einschulungskindern sehr stark belastet seien. Viele Kinder wiesen im Unterricht große individuelle Probleme auf. Hierbei wären die FSJ-ler eine sehr große Unterstützung für die Lehrkräfte. Auch für die FSJ-ler seien die gemachten Erfahrungen wichtig, um diese an soziale Berufsbilder heranzuführen. Hierdurch könnte dem Fachkräftemangel in diesem Bereich eventuell etwas entgegengewirkt werden. Ratsherr Kroon spricht den Lehrkräften und Schulleitungen einen Dank für die geleistet Arbeit aus. Leider würden heutzutage immer weniger junge Leute Lehrer werden wollen. Dies sei auch darin begründet, dass der Umgang mit Kindern aufgrund von Problemen im Elternhaus immer schwieriger werde. Dies habe sicherlich auch gesellschaftliche Gründe. Die Frage sei, wie soll Schule oder wie soll Stadt, diese vielfältigen individuellen Probleme auffangen können. Er habe großes Verständnis dafür, dass die Schulen hier um Hilfe bitten würden, aber man könne nicht jedem Kind eine Begleitung zur Seite stellen. Der Sonderfonds Bildung sei seinerzeit auch nicht für die Lösung solcher Probleme geschaffen worden. Vielmehr sollten hierdurch besondere Projekte im Bereich Bildung gefördert werden, für die sonst keine andere Finanzierung möglich sei. Auch sehe er den Sonderfonds Bildung eher als Anschubfinanzierung für gute Ideen und nicht als Förderung über mehrere Jahre hinweg, da es sich um freiwillige Leistungen der Stadt handele. Der Sonderfonds sollte nicht dazu genutzt werden, dauerhaft zusätzliches Personal an den Schulen zur Verfügung zu stellen. Daher habe er auch Bedenken, dem Beschlussvorschlag so wie vorgegeben zu folgen. Da er die Notwendigkeit aber sehe, spreche er sich für eine Befristung der Bewilligung auf zwei Jahre aus. Daher stelle er folgenden Änderungsantrag: Dem Antrag der KoWeSch-Runde solle stattgegeben werden. Statt der im Beschlussvorschlag vorgesehenen 4 Schuljahre solle dieser jedoch lediglich für die nächsten 2 Schuljahre aus dem Sonderfonds Bildung gefördert werden. Ratsherr Fischer schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Kroon an. Er richtet einen Appell an die Ratsmitglieder der im Landtag vertretenen Parteien, dieses auch entsprechend an die Landespolitik zu kommunizieren. Es sei darauf hinzuweisen, dass die vom Land für die Schulen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend seien. Es könne und dürfe nicht Aufgabe der Kommunen sein, für diese eigentliche Landesaufgabe Mittel aus freiwilligen Leistungen zur Verfügung stellen zu müssen. Hierfür sei der Sonderfonds Bildung nicht gedacht. Herr Matthes spricht sich gegen eine Verkürzung der Befristung der Förderung aus. Jeder Euro, der in Bildung investiert werde, sei eine gute Anlage in die Zukunft. Wenn man die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen habe und dies den Lehrkräften an den Grundschulen helfe, sollte man diese Mittel auch dafür einsetzen. Da er in seiner Funktion als Elternvertreter bereits selbst Erfahrungen mit dem Einsatz als Aushilfe gemacht habe, lade er jeden Anwesenden gerne dazu ein, einmal selbst am Unterricht in einer Grundschule teilzunehmen, um sich ein Bild über die Arbeit dort zu machen. Ratsherr Gerdes führt aus, dass man sich im Vorfeld ebenfalls Gedanken zum Thema gemacht habe. Er beantrage, das Ganze einer jährlichen Evaluierung zu unterziehen. Hierbei solle festgestellt werden, ob die Mittel in Gänze abgerufen wurden und der Bedarf weiterhin bestehe. Ausschussvorsitzender Lukoschus fasst die gestellten Anträge zusammen. Die Mehrheitsgruppe wolle die Bewilligung auf 2 Jahre befristen und dann evaluieren. Ratsherr Gerdes beantrage, die Leistung wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 4 Jahre zu bewilligen, aber jährlich zu evaluieren, ob der Bedarf noch bestehe. Eventuell stelle das Land oder der Bund ja in der Zwischenzeit noch andere Fördermittel zur Verfügung oder der Bedarf falle aus anderen Gründen weg. Die Verwaltung könne diesbezüglich z. B. im Bericht der Verwaltung Stellung nehmen und berichten. Die Schulen sollten jedoch eine Planungssicherheit für die nächsten 4 Jahre haben. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden an Ratsherrn Gerdes, ob er dessen Antrag so richtig wiedergegeben habe, bejaht Ratsherr Gerdes dieses. Bürgermeister Rösner stellt die Frage, welche Konsequenz sich für die Verwaltung aus einer jährlichen Evaluation ergebe. So wäre ja faktisch egal, was die Verwaltung berichte, da der Antrag ja auf 4 Jahre bewilligt sei. Ratsherr Gerdes habe aber seiner Ansicht nach eine weitergehende Regelung beantragt. Einmal jährlich sei zu evaluieren und festzustellen, ob der Bedarf noch bestehe. Der Ausschussvorsitzende habe diesen Antrag aber anders wiedergegeben. Demnach solle zwar jährlich eine Evaluation erfolgen, der Antrag aber für 4 Jahre bewilligt werden. Für die Verwaltung sei wichtig, genau zu wissen, was beantragt werde. Ausschussvorsitzender Lukoschus bittet Ratsherrn Gerdes daher seinen Antrag noch einmal vorzutragen. Ratsherr Gerdes korrigiert seine Ausführungen dahingehend, dass sein Antrag beinhalten solle, dass die Bewilligung für die nächsten 4 Jahre erfolgen solle. Trotzdem solle jährlich eine Evaluation erfolgen, um festzustellen, in welche Richtung sich die Sache entwickle. Zum Verständnis stellt Ratsherr Eilers die Frage, ob man die Förderung dann jährlich abbrechen könne. Ratsherr Gerdes entgegnet, dass der Förderzeitraum erstmal auf 4 Jahre festgesetzt werden solle. Ergebe die Evaluierung jedoch, dass ein Bedarf nicht mehr bestehe, könne man auch auf die Pausentaste drücken und die Förderung abbrechen. Ratsfrau Hemmieoltmanns führt aus, dass sie beantrage, dass die Bewilligung nicht für 4 Jahre festgesetzt werden solle, sondern dass jedes Jahr evaluiert werden solle, ob die Förderung noch fortzuführen sei. Frau Hinrichs beurteilt den Antrag der CDU als den weitestgehenden Änderungsantrag im Verhältnis zum ursprünglichen Beschlussvorschlage. Demzufolge müsse als erstes über diesen abgestimmt werden. Ratsherr Kroon führt aus, dass die Mehrheitsgruppe dem Antrag der CDU auf Änderung des Antrages auf eine jährliche Bewilligung folgen könne. Er ziehe daher seinen Änderungsantrag auf eine zweijährige Befristung des Bewilligungszeitraumes zurück. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die CDU beantrage, die Bewilligung nur für ein Jahr auszusprechen und dann eine Evaluation vorzunehmen. Herr Gerdes führt aus, dass er dann seinen Antrag ebenfalls aus Konsensgründen zurückziehe. Ausschussvorsitzender Lukoschus übergibt den Vorsitz für eine Wortmeldung an Ratsherrn Kroon. Dieser erteilt Ratsherrn Lukoschus das Wort. Ratsherr Lukoschus beantragt, dass der Beschlussvorschlag wie von der Verwaltung vorgesehen ist, auf 4 Jahre bewilligt wird, aber jährlich eine Evaluation erfolgen solle. Ratsherr Kroon übergibt den Ausschussvorsitz zurück an Ratsherrn Lukoschus. Herr Wedemann stellt die Frage, wie er sich eine jährliche Evaluation vorzustellen habe. Wenn erst in der Herbstsitzung des Ausschusses entschieden werde, ob die Mittel weiterbewilligt würden, könne er keinen FSJ-ler mehr einstellen, da sich der Beschäftigungszeitraum für diese nach der Dauer eines Schuljahres und nicht nach Dauer eines Haushaltsjahres richte. Die Schulen haben dann keine ausreichende Planungssicherheit. Herr Matthes vertritt die Auffassung, dass eine jährliche Entscheidung für die für die Schulen erforderliche Planungssicherheit keinen Sinn mache. Auch Ratsfrau Welter halte eine zweijährige Befristung für sinnvoller. Ratsfrau Beeken führt aus, dass die Befristung nicht auf ein Haushaltsjahr, sondern für die Periode eines Schuljahres erfolgen solle, damit die Schulen Planungssicherheit hätten und FSJ-ler für die Dauer eines kompletten Schuljahres einsetzen können. Frau Hinrichs führt aus, dass im Beschlussvorschlag auch bereits von Schuljahren gesprochen worden sei. Damit würden Mittel dann für die nächsten 1,5 Haushaltsjahre bereitgestellt werden. Auf Frage des Ratsherrn Gerdes, ob dann nur eine zweijährige Befristung Sinn mache, antwortet Herr Wedemann, dass hier wichtig sei, dass die Bewilligung vom Haushaltsjahr getrennt werde und auf ein Schuljahr ausgeweitet werde, damit dahingehend Planungssicherheit für die Schule bestehe, einen FSJ-ler auch für ein ganzes Schuljahr beschäftigen zu können. Ausschussvorsitzender Lukoschus bittet Frau Hinrichs um Aussage, welcher der vorliegenden Anträge weiterreichend sei, damit über diesen zuerst abgestimmt werden könne. Frau Hinrichs führt dazu aus, dass der Antrag der CDU weitreichendere Folgen als der Antrag des Ratsherrn Lukoschus habe, da dieser den Beschlussvorschlag der Verwaltung lediglich um eine jährliche Evaluation erweitern würde. Dem Antrag der CDU nach müsste jedes Jahr neu über eine Förderung entschieden werden. Im Anschluss fasst Frau Hinrichs den Antrag der CDU wie folgt zusammen: „Dem Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede wird stattgegeben. Die Mittel werden für das nächste Schuljahr aus dem Sonderfonds Bildung bereitgestellt. In der Herbstsitzung des Schulausschusses wird eine Evaluation vorgenommen, damit über die Bereitstellung von Mitteln für das jeweils folgende Schuljahr entschieden werden kann.“
Ausschussvorsitzender Lukoschus zieht sodann seinen Antrag zurück, da dieser aus seiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg habe. Somit steht nur noch der Änderungsantrag der CDU als Beschlussvorschlag zur Abstimmung an. Der Ausschussvorsitzende trägt den geänderten Beschlussvorschlag sodann noch einmal vor und lässt über diesen abstimmen. Beschluss: Dem Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede wird stattgegeben. Die Mittel werden für das nächste Schuljahr aus dem Sonderfonds Bildung bereitgestellt. In der Herbstsitzung des Schulausschusses wird eine Evaluation vorgenommen, damit über die Bereitstellung von Mitteln für das jeweils folgende Schuljahr entschieden werden kann. Abstimmungsergebnis:
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