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Vorlage - 23/1522-03  

 
 
Betreff: Sonderfonds-Bildung; Erneuter Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1522
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
14.04.2026 
Sitzung des Schulausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Frei­willigendienstlern an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede wird stattgegeben. Die Mittel werden für die nächsten 4 Schuljahre aus dem Sonderfonds Bildung bereitgestellt.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Schulausschusses vom 28.10.2025 wurde beschlossen, den Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von weiteren Mitteln für den Einsatz von Freiwilligen­dienstlern über den 01.08.2026 hinaus erneut zu thematisieren. Die hierfür bei positiver Entscheidung für das Haushaltsjahr 2026 erforderlichen Haushaltsmittel wurden bereits vorsorglich mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2026 eingestellt.

 

Für den Einsatz von Freiwilligendienstlern wurden seit 2024 Haushaltsmittel aus dem Sonderfonds Bildung bewilligt. Von den Schulleitungen wurde der Einsatz dieser Kräfte als wichtiger Bestandteil zur Förderung der Kinder und zur Sicherung der Qualität in den Schulen empfunden. Bis zum Schuljahresende teilen sich alle Schulen 3 Kräfte. In dem Folgeantrag der KoWeSchRunde wünscht man sich jedoch für alle 7 Schulen in Trägerschaft der Stadt jeweils eine Kraft. Begründet wird dies im Grundschulbereich mit den voraussicht­lich vom Land nicht vollumfänglich für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Für die Schulleitungen wird Herr Wedemann, Brakenhoffschule, in der Sitzung über die Er­fahrungen im Einsatz mit den Freiwilligendienstlern berichten und den vorliegenden Antrag begründen.

 

Will man dem Antrag stattgeben, re mit jährlichen Gesamtkosten von rd. 65.000 € zu rechnen. Es ist zu beachten, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die eigentlich eine Länderaufgabe betrifft.

 

Bisher wurden die Mittel über den Sonderfonds Bildung bereit­gestellt. Die hierfür geltenden Regelungen begrenzen die jährliche Ausschüttungs­summe auf maximal 50.000 € insgesamt.

 

Da dieser chstbetrag alleine durch den Einsatz der Freiwilligendienstlern überschritten würde, wäre zu entscheiden, wie man damit und mit etwaigen weiteren Projekten anderer Antragsberechtigten (Kindertagesstätten, Jugendpflege, Stadtbücherei) umgehen möchte.

 

In den letzten 10 Jahren seit Inkrafttreten der Richtlinienänderung über den Sonderfonds wurden die Mittel jedoch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Eine Aufstellung der bewilligten Projekte und noch zur Verfügung stehenden Mittel ist als Anlage beigefügt.

 

Regelmäßig gefördert wurden Schwimmkurse für Kinder mit Beeinträchtigungen in Höhe von 7.500 € und Projekte der Stadtbücherei in Höhe von rd. 9.000 €hrlich. Neue Anträge wurden kaum gestellt.

 

Da der Sinn des Sonderfonds in der Förderung der Bildung liegt und der Antrag von allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede unterstützt wird, um diesen Zweck zu verfolgen, sollte die in der Richtlinie festgeschriebene Ausnahme greifen und dem Antrag stattgegeben werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewilligung auf 4 Schuljahre (bis 31.07.2030) zu begrenzen, da bis dahin belastbare Zahlen im Hinblick auf Inanspruchnahme und die hierfür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für den Ganztagsschulbereich vorliegen werden.

 

Aus dem Sonderfond Bildung wäre insgesamt ein Betrag von rd. 260.000 € zur Verfügung zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2026

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

 

 

 

SoFo Bildung für den Einsatz von FSJ-ler bis 07/2026

-17.500 €

 

 

 

Zusätzlicher Aufwand SoFo-Bildung für den Einsatz von FSJ-ler im Jahr 2026 ab 08/2026

-28.000 €

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-45.500 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 

Ja

Nein

 

Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 45.500.00 € wurden bereits vorbehaltlich in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 berücksichtigt.

 

Sofern ab 2027 für alle Schulen Mittel für den Einsatz einer FSJ-ler zur Verfügung gestellt werden, müssten jährlich rd. 65.000,00 € bereitgestellt werden. 

 


Anlage/n:

Aufstellung der bewilligten Projekte aus dem Sonderfonds Bildung der letzen 10 Jahre

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sonderfonds Bildung - bisherige Maßnahmen ab 2016 für Ausschuss 14.04.2026 (8 KB)      
Stammbaum:
23/1522   Sonderfonds Bildung; Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1522-01   Sonderfonds Bildung; Änderung der haushaltstechnischen Zuordnung von bereitgestellten Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern (KoWeSch-Runde)   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1522-02   Sonderfonds Bildung; Erneuter Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1522-03   Sonderfonds-Bildung; Erneuter Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage