Bürgerinformationssystem

Auszug - Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Baugesetzbuch (BauGB) Novelle 2025 - "Bau-Turbo"  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/2008-01 Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Baugesetzbuch (BauGB) Novelle 2025 - "Bau-Turbo"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
25/2008
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schneider, verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/2008-01 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen.

Herr Hinrichs erläutert die Grundidee des Gesetzgebers zur Einführung des Bauturbos, den Inhalt der Beschlussvorlage sowie ausführlich anhand einer Präsentation und Beispielen die vorgeschlagenen Leitplanken, die zur Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie der Gleichbehandlung und der Festlegung der Zuständigkeiten dienen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Zu den Zuständigkeiten führt Herr Hinrichs aus, dass die Zustimmung für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB, die sich innerhalb der Leitplanken befinden, ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei; bei Vorhaben, die die Leitplanken überschreiten oder Vorhaben, die in den Leitplanken konkret genannt seien (wie etwa mögliche Hinterbebauungen in Bereichen nach § 34 BauGB), sei der Verwaltungsausschuss zuständig. Die Zuständigkeit über die Zustimmung für Bauvorhaben im Außenbereich liege bei dem Verwaltungsausschuss. Eine Verweisung des Verwaltungsausschusses an den Bauausschuss sei jeweils unbenommen.

Ratsherr Fischer hinterfragt, ob es Absprachen unter den landkreisangehörigen Gemeinden zur einheitlichen Vorgehensweise gäbe.

Herr Hinrichs erklärt, dass jede Gemeinde andere Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung habe und sich insofern keine einheitliche Vorgehensweise anbiete; ein gemeinsamer Besprechungstermin zur grundsätzlichen Vorgehensweise sei zwar vorgeschlagen worden, fand jedoch nicht statt.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Berg, ob die Stadt Westerstede überhaupt entsprechende Leitplanken benötige, erläutert Herr Hinrichs, dass zur Klärung der jeweiligen Zuständigkeiten und zur Gleichbehandlung die vorgeschlagenen Regelungen durchaus sinnvoll seien, da ansonsten jeder entsprechende Antrag auf Zustimmung dem Rat vorgelegt werden müsste, was bei einer gesetzlichen Genehmigungsfiktion von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen verfahrenstechnisch kaum zu leisten wäre.

Ratsherr Töpfel regt aufgrund der hohen Tragweite der Entscheidung die Vertagung in den nächsten Bauausschuss im August an, um sich in den kommenden Wochen ausführlicher mit den Regelungen zu beschäftigen. Der vorgeschlagenen möglichen Überschreitung der Grundflächenzahl von 20% könne er nicht zustimmen.

Ratsherr Schmidt-Berg erachtet die vorgeschlagenen Leitplanken als durchdacht und ausgewogen; er könne dem Beschlussvorschlag zustimmen, regt jedoch an, anstatt der Herstellung von einem Stellplatz je Wohnung, 1,5 Stellplätze je Wohnung zu fordern.

Auch Ratsherr Fischer kann die Auffassung von Ratsherrn Töpfel verstehen und wünschte sich teilweise eindeutigere Formulierungen.

Ratsherr Gerstenkorn spricht sich für die Beschlussfassung aus.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion zusammen und schlägt vor, dass der Bauausschuss die Leitplanken zur Kenntnis nimmt und weitere inhaltliche Abstimmungen in der Zwischenzeit bis zum Verwaltungsausschuss in den Fraktionen sowie mit der Verwaltung getroffen werden können. Die Verwaltung werde die Beschlussvorlage um einen Vorschlag für die Stellplätze ergänzen. Die öffentliche Diskussion über das Thema könne im Rat stattfinden. 

Die Ratsmitglieder stimmen einhellig der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
 


Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen und an den Verwaltungsausschuss zur weiteren Beschlussfassung weitergeleitet, damit Zeit für weitere Beratungen innerhalb der Fraktionen besteht, um die Vorlage mit den Leitplanken ggf. zu ergänzen. Der Verwaltungsausschuss soll dann dem Rat einen unter Umständen modifizierten Vorschlag unterbreiten. 
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Bauturbo.pdf (2097 KB)