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Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schneider, verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 26/2094 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen. Herr Leffers erläutert die Beschlussvorlage und den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes. Die Fläche stand bei der damaligen Planung des umliegenden Baugebietes eigentumsrechtlich nicht zur Verfügung, was sich nunmehr geändert habe. Im Verfahren würden die Interessen der südlichen Anlieger für eine Nachverdichtung abgefragt. Die Ratsmitglieder Piepers und Beeken begrüßen die Planung und die vorgeschlagene Vorgehensweise. Ratsherr Piepers fügt dem hinzu, dass die Oberflächenentwässerung in dem Gebiet von Ocholt-Howiek durch die Planung verbessert werden könne. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 B – Zwischenahner Straße III Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden durch das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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