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Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schneider, verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 26/2095 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen. Herr Leffers erläutert den Werdegang und den Inhalt der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden 144. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbeentwicklung Am Brunbarg. So wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entsprechend groß gefasst, um die zukünftigen Gewerbe-Entwicklungsabsichten der Stadt abzubilden. Des Weiteren konnte so der planerische Zugriff der Flächen Dritter vor z. B. Strom-Leitungstrassen (vergleiche Vorlage Nr. 24/1731 – „Gewerbeentwicklung Moorburg“) verhindert werden. Das Gesamtareal soll abschnittsweise verbindlich beplant und erschlossen werden; im ersten Schritt soll der straßenzugeordnete Bereich als dörfliches Wohngebiet, in dem eine Wohn- und Gewerbenutzung möglich sei, festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um in Gespräche mit den Anliegern einzutreten und für die Planung erforderliche Fachgutachten zu erstellen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Diers bestätigt Herr Leffers, dass auch das Wohnen ohne gewerbliche Prägung zulässig sein werde. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Bebauungsplan Nr. 140 - Moorburg, Am Brunbarg - Wohnen und Gewerbe - mit örtlichen Bauvorschriften– wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Abstimmungsergebnis: |
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