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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.2.5 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 13.06.2017.
Beschluss: Ab 01.08.2017 wird die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien gebührenpflichtig angeboten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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