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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0050-01-01 und bittet Frau Abel, NWP-Planungsgesellschaft, Oldenburg, um weitere Erläuterungen. Frau Abel erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation und stellt die Abwägungsvorschläge der wesentlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Stellungnahmen von Privatpersonen seien nicht eingegangen. Der Landkreis Ammerland habe den Wallheckenschutz, die Festsetzung eines Einzelbaumes sowie die ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchung des westlichen Gehölzstreifens angeregt. Das Gewerbeaufsichtsamt gab einen Hinweis zur Art der baulichen Nutzung und schlug vor, aufgrund der festgesetzten geringen Lärmwerte anstatt eines eingeschränkten Industriegebietes, ein eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen. Aufgrund der zusammenhängenden Flächen und der innerbetrieblichen Organisation der künftigen Gewerbetreibenden sowie der städtischen gewerblichen Entwicklungsstrategie im betreffenden Areal, sollte jedoch weiterhin ein eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen werden. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Wortäußerungen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Rust antwortet Frau Abel, dass die Erschließung des Gebietes lediglich über die Straße ‚Zum Herrenberg‘ möglich sei; im Bereich der Straße ‚Zu den Wiesen‘ sei ein Verbot von Ein- und Ausfahrten festgesetzt worden. Insofern könnten auch Betriebsleiterwohnungen nicht von hieraus erschlossen werden.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 115. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 66B Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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