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Auszug - Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Hotel Sonnenhof
Ort: Langebrügger Straße 57, 26655 Westerstede
16/0008 Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.2.2 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2016.

 

Ratsherr Hamjediers erklärt, dass über die Thematik viel diskutiert worden sei. Aus seiner persönlichen Sicht sei der Ausschluss der Mitarbeiter widersinnig. Hierdurch gehe Fachkompetenz verloren. Zudem würde die Diskussion im Ausschuss nicht mehr in dem Maße an die Mitarbeiter weitergetragen werden können. Durch den Ausschluss werde die Kommunikation beendet. Eine Reduzierung sei seines Erachtens möglich, ein kompletter Ausschluss aller Mitarbeiter halte er für falsch. Man sollte dem Hössenausschuss Fachwissen und Kompetenz zur Seite stellen.

 

Ratsherr Nee stimmt seinem Vorredner zu. Der Rat habe bereits seit dem Jahr 2000 die Mitarbeitervertretung im Ausschuss ausschließen können. Die Mitarbeiter hätten jedoch immer sehr gut den Hössenausschuss beraten. Er sehe keine Notwendigkeit, die Mitarbeiter jetzt ohne erkennbaren Grund aus dem Ausschuss zu entfernen. Er beantragt geheime Wahl.

 

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass alle Mitarbeiter der Stadt, hierzu zählten auch die Mitarbeiter der Hössen, geschätzt würden. Die Reduzierung auf 9 Mitglieder sei eine Angleichung an die anderen Ausschüsse. Die Mitarbeiter der Hössen könnten, wie in jedem anderen Fachausschuss auch, nach Erforderlichkeit beratend zur Sitzung mit eingeladen werden. Bei der AWG und der DEULA seien auch keine Mitarbeiter in den Gremien stimmberechtigt. Zudem würden die Mitarbeiter geschützt, damit diese nicht als politischer Spielball benutzt würden. Wenn den Mitarbeitern die Gründe der jetzt zu treffenden Entscheidung ordentlich dargelegt würden, dürfte zudem kein Unmut bei den Betroffenen entstehen.

 

Nach Meinung von Ratsherrn Töpfel könnten die Mitarbeiter zwar den Betriebsleiter überstimmen, diese gehörten jedoch bereits lange dem Ausschuss an. Zudem müsse ein Betriebsleiter das aushalten können. In anderen Ausschüssen, z.B. dem Schulausschuss, sei es sogar zwingend vorgeschrieben, Elternvertreter etc. mit in den Ausschuss zu berufen. Daher sei es für ihn nicht nachvollziehbar, warum in diesem Fall das Stimmrecht der Mitarbeiter beschnitten werden solle. Durch das Stimmrecht verschiedener dem Ausschuss angehörender Personen werde eine vielköpfige Meinungsbildung und die Demokratie gelebt.

 

Ratsherr Rust erklärt, dass in den heutigen modernen Betriebsstrukturen eine Einbindung der Mitarbeiter dazugehöre, um gute und qualifizierte Ergebnisse zu erzielen. Zudem habe man in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit den stimmberechtigten Mitarbeitern gemacht.

 

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt zu den Wortbeiträgen, dass die demokratisch gewählten und legimitierten Vertreter die Ratsmitglieder seien. Die Hössen sei zudem für die Daseinsfürsorge vorhanden und die Politik daher dafür auch verantwortlich. Im Schulausschuss seien keine Mitarbeiter vertreten, sondern Vertreter der Elternschaft, was kein Vergleich sei.

 

Ratsherr Drieling geht ebenfalls auf die politische Verantwortung und die Verwendung von Steuergeldern ein. Durch die neue Regelung sei allein die Politik in der Verantwortung. Zudem bereite der Betriebsleiter die Sitzung vor, sodass er die entsprechenden Mitarbeiter zur Sitzung einladen könne. Hierdurch bleibe eine bedarfsgerechte Unterstützung durch die Mitarbeiter weiterhin möglich.

 

Ratsherr Lukoschus geht auf die vielen Gespräche zur Thematik ein. Die SPD hätte über mehrere Kompromisse, u.a. über nur einen stimmberechtigten Mitarbeiter, nachgedacht und diese vorgeschlagen. Leider seien diese weder diskutiert noch angenommen worden. Über 20 Jahre seien die Mitarbeiter im Ausschuss vertreten und hätten erfolgreich an der Ausschusstätigkeit teilgenommen. Die Mitarbeiter hätten die Entscheidungen immer mitgetragen, mit einer kürzlich erfolgten Ausnahme. Wahrscheinlich sei dies die Motivation zur Streichung des Stimmrechts. Seines Erachtens wolle die Mehrheitsgruppe mehr Macht, da durch die Mitarbeiterstimmen andere Abstimmungsergebnisse möglich seien. Es sei moralisch verwerflich, das Stimmrecht der Mitarbeiter zu streichen. Ein Kompromiss wäre seitens der SPD-Fraktion möglich gewesen.

 

Auch nach Meinung von Ratsherrn Oeltjen ist eine Beteiligung der Mitarbeiter zu befürworten. Die DEULA und die AWG seien nicht vergleichbar. Selbst die Ammerland-Klinik habe stimmberechtigte Mitglieder in ihren Gremien.

 

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Antrag von Ratsherrn Nee auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

 

Ratsvorsitzende Beeken bestimmt die Ratsherren Kurt und Berg zu Stimmenzählern. Frau Hinrichs ruft alle Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge einzeln zur Stimmabgabe auf.

 

Die Stimmzähler zählen die Stimmen aus.

 

Ratsvorsitzende Beeken gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt.

Abgegebene Stimmzettel: 34

Gültige Stimmen: 34

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 16

Enthaltungen: 0

 

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass er aufgrund der Reduzierung der Mitgliederanzahl des Hössenausschusses auf seinen Sitz verzichte.

 


Beschluss:
Die anliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum wird beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Lars Schmidt-Berg aus dem Hössenausschuss ausscheidet.

 


Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen