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Ausschussvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0233 und erteilt Herrn Busch das Wort. Dieser erläutert, dass bei der Erhöhung der Spielgerätesteuer um 5 Prozentpunkte bei gleichzeitiger Berücksichtigung der eventuellen Schließung diverser Spielhallen mit einem Mehrertrag von rd. 80.000 € pro Jahr zu rechnen sei. Die Erhöhung der Spielgerätesteuer auf 20 % sei rechtlich haltbar und man hätte sich unter anderem an den umliegenden Gemeinden orientiert, dort würde der Steuersatz teilweise ebenfalls 20 % betragen.
Beschlussvorschlag an den Rat: Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und – automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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