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Auszug - Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2018 und Folgejahre  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0303 Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2018 und Folgejahre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0303 und erteilt Herrn Busch das Wort.

Herr Busch teilt im Vorfeld mit, dass sich im Investitionsprogramm noch leichte Änderungen im Bereich des ÖPNV und der Sportförderung ergeben haben, die sich in der Summe jedoch ausgleichen, und arbeitet diese in die gezeigte Investitionsplanung direkt ein. Anschließend erläutert er das vorliegende Investitionsprogramm. Dabei wird insbesondere erwähnt, dass die Erschließung des Gewerbegebietes Neuenburger Straße vorerst aus dem Investitionshaushalt gestrichen worden sei, im gleichen Zug aber die Erschließungskosten des Gewerbegebietes West höher ausfielen. Weiterhin werde im nächsten Bau- und Planungsausschuss beraten, wie mit der Umgestaltung des Dorfplatzes Hüllstede umgegangen werden solle, aktuell stehe diese Maßnahme mit 201.000 € in der Haushaltsplanung 2018. Es wird erläutert, dass sich hinter der Position des Straßenbauprogrammes drei Maßnahmen verbergen. Dies sei die Sanierung der Straße und des Regenwasserkanals am Melmenkamp / Am Lerchenfeld mit einem Volumen von 600.000 €, die Wegeverbindung von der Kuhlenstraße zum Parkplatz Achternstraße mit einem Volumen von 84.000 € sowie 16.000 € für die Beteilung an der Baumaßnahme des Landkreises für den Fuß- und Radweg in Torsholt. Die Maßnahme „Anbau Schule Gießelhorst“ wurde in die Investitionsplanung aufgenommen, allerdings ohne Angabe von Werten, da ein belastbarer Betrag noch nicht benannt werden könne.

Herr Busch teilt mit, dass perspektivisch auch die Anschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehr Westerstede für die Jahre 2020 / 2021 eingeplant sei und merkt an, dass der Rüstwagen bisher immer mit rd. 300.000 € in den Büchern stand, tatsächlich aber mit Anschaffungskosten einschließlich Beladung von rd. 450.000 € gerechnet werden müsse. Frau Hinrichs erläutert, dass die Kostenaufteilung auf zwei Jahre daraus resultiere, dass zwischen der Anschaffung des Fahrgestells und der endgültigen Fertigstellung des Aufbaus tatsächlich  ein Jahr liege.

Herr Busch weist auf die geänderte Rechtslage hin, dass bisher Anschaffungen ab 150,00 €, ab 2018 jedoch erst Anschaffungen ab einem Wert von 1.000,00 € investiv betrachtet würden. Daher würden die Ansätze, besonders im Bereich der Kindergärten und Schulen und des Bauhofes sichtlich sinken. Allerdings wäre diese gesetzliche Änderung auch im Ergebnishaushalt zu erkennen, da die entsprechenden Aufwandsansätze in gleichem Maße steigen würden.

Nach Darstellung des Investitionsprogrammes hält Herr Busch fest, dass der einstimmig gefasste Beschluss ein konstantes Investitionsniveau von jährlich 4,5 Mio. € mit dieser Investitionsplanung nicht eingehalten werden könne. Es müsse eine Priorisierung erfolgen, um die Investitionen auf 4,5 Mio. € zu reduzieren.

 

Ausschussvorsitzende Beeken bittet aufgrund der offensichtlichen Überschreitung des Investitionsniveaus um Vorschläge für die Priorisierung und erteilt zunächst Ratsherrn Harms das Wort. Dieser stellt fest, dass die Beratung in den Fachausschüssen zur Einsparung von 10 % augenscheinlich nicht erfolgte und vertritt die Meinung, dass ein Schieben von Investitionen nicht ausreiche. Vielmehr sei zu erreichen, dass die Kosten in der Zukunft gesenkt würden um eine vernünftige Haushaltstruktur zu erreichen. In erster Linie müsse die vorhandene Infrastruktur, Straßen und Gebäude, erhalten werden, bevor Neuinvestitionen getätigt werden würden.

Ratsherr Schmidt-Berg bedankt sich für die vorgestellte Übersicht und befindet den Beschluss, nicht mehr als 4,5 Mio. € im Jahr 2018 zu investieren, weiterhin für gut. Er spricht sich dafür aus einige Investitionen zu schieben, da nie genau gesagt werden könne, wie sich die kommenden Jahre entwickeln. Daher wird zum Erreichen des Investitionsmaximums der Vorschlag unterbreitet, die Umgestaltung des Dorfplatzes Hüllstede mit einem Volumen von 201.000 €, die Sanierung „Am Lerchenfeld / Am Melmenkamp mit einem Volumen von 600.000 €, den Bau des Radweges Torsholt mit einem Volumen von 16.000 €, den Endausbau Hössen VII mit einem Volumen von 80.000 €, den Endausbau des Gießelhorster Kirchweges mit einem Volumen von 90.000 € sowie die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Torsholt mit einem Volumen von 166.000 € in das Jahr 2019 zu schieben. Die noch ausstehenden 86.300 € könnten beim Grunderwerb eingespart werden. Mit diesen Maßnahmen könne das Ziel erreicht werden.

Es folgt eine Diskussion über den Ausbau des Radweges in Torsholt. Dies sei grundsätzlich eine Maßnahme des Landkreises, jedoch hätte man sich im Ortsbürgerverein dafür ausgesprochen diese Maßnahme mit 16.000 € zu unterstützen, um statt des üblichen Asphaltbelages die Klinker zu verbauen, die im übrigen Dorf bereits verbaut wurden. Ratsherr Harms erläutert, dass der Klinkerbelag ursprünglich aufgrund der Dorferneuerungsmaßnahme verbaut wurde und eine einheitliche Optik im Dorf fördernd für das Erscheinungsbild sei. Es wird seitens des Ratsherrn Rust erfragt, ob es üblich sei, den Radweg mit der geplanten Breite von 2,50 m auszubauen. Eine Ausbaubreite von lediglich 1,50 m wäre weniger kostenintensiv. Diesbezüglich teilt Herr Leffers mit, dass 2,50 m Breite der Ausbaustandard bei Landes- und Kreisstraßen sei. Ob dieser Standard auch in Ortsdurchfahrten gelte, könne er aktuell nicht mit Sicherheit bestätigen. Herr Rust regt an dieses Thema im Straßen- und Wegeausschuss nochmals zu beraten, da ein Radweg in dieser Breite überdimensioniert scheint.

Ausschussvorsitzende Beeken hält fest, dass es noch nicht abschließend geklärt sei, ob die Stadt diese 16.000 € im Endeffekt zahlen werde oder nicht.

Ratsfrau Welter bedankt sich bei Herrn Busch über die Darstellung der Investitionen und ist erfreut darüber, dass alle Fraktionen Interesse an Schulinvestitionen haben. Allerdings resultiere daraus ein Engpass, wenn man das Ziel der Maximalinvestition erreichen wolle. Sie spricht sich auch für eine Maßnahmenverschiebung im Bereich der Umgestaltung des Dorfplatzes Hüllstede sowie im Bereich des Straßenbauprogrammes aus. Allerdings liege das Haupteinsparungspotential im Bereich des Grunderwerbes. Hier solle das Augenmerk mehr auf den Innenstadtbereich gerichtet werden und im ländlichen Bereich sollten Baugebiete nicht so schnell bereitgestellt werden.

In der weiteren Diskussion wird im Hinblick auf den Umbau des Dorfplatzes Hüllstede darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme in 2018 abgeschlossen werden müsse, wolle man die Förderung aus der Dorferneuerung erhalten. Eventuell könne ja nur ein Teil der Maßnahme umgesetzt werden.

Mit Ausnahme der SPD halten alle Fraktionen an der Einhaltung des Investitionsmaximums von 4,5 Mio. € fest. Herr Lukoschus betrachtet den entsprechend gefassten Beschluss als Fehler und möchte keine Maßnahmen verschieben. Man sei in der Verpflichtung, den Endausbau von Straßen zu tätigen, da die Anwohner dafür bereits gezahlt hätten. Auch andere Versprechen an die Bürger müssten eingehalten werden.

Ebenso betrachtet er den Grunderwerb für unaufschiebbar und es sei ein Fehler gewesen diesen in den vergangen Jahren vernachlässigt zu haben.

Ratsherr Hots fügt als Begründung zur Einhaltung des Maximalinvestitionsbetrages noch an, dass man die aus Investitionen resultierenden Abschreibungsaufwendungen nicht unterschätzen dürfe und diese auch erwirtschaftet werden müssten. Sehr positiv äußert er sich in Bezug darauf, dass in 2018 keine Schulden aufgenommen werden müssten, dies sei sehr zukunftsorientiert. Ebenso sei das Umrüsten auf LED-Beleuchtung im Rahmen des KIP-Programmes eine gute Investition, da es in der Zukunft geringere Aufwendungen verursachen würde. Auf Nachfrage des Ratsherrn Park, in wieweit die Auszahlungen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung über die KIP-Förderung erstattet würden, teilt Herr Busch mit, dass die Stadt nur einen Eigenanteil von 33.000 € zu leisten hätte. Er gibt allerdings zu bedenken, dass auch kleinere Nettobelastungen durch die Mitfinanzierung durch Fördermittel den Haushalt und auch den Ergebnishaushalt auf Dauer durch Abschreibungen belaste. Er regt an nicht jedes Förderprogramm zu nutzen und weist in diesem Zusammenhang auf den schwachen Ergebnishaushalt hin.

Herr Busch teilt mit, dass in der Haushaltsplanung, unter der Voraussetzung eines Investitionsvolumens von 4,5 Mio. €, keine Kreditaufnahme vorgesehen und dies ein sehr gutes Signal an die Kommunalaufsicht sei.

Ratsherr Harms hinterfragt, was das Schieben von Maßnahmen für die Folgejahre bedeuten würde. Der zu reduzierende Betrag in den Folgejahren würde um einiges höher liegen als in der jetzigen Planung für das Jahr 2018. In diesem Zusammenhang wird auf den Zustand des Dorfgemeinschaftshauses Torsholt hingewiesen. Hier bestünde aufgrund von Feuchtigkeitsschäden Handlungsbedarf, dieser könne unter Umständen auch aus Mitteln der Unterhaltung bestritten werden. Man müsse sich überlegen, ob man das Gebäude leer stehen lassen, instandsetzen oder veräußern wolle.

Ratsherr Rösner sieht den Grunderwerb als eine wichtige Investition an, allerdings nur in einem Rahmen, den man sich leisten könne. Ebenso wichtig sei eine vernünftige Investition im Bereich der Schulen.  Allerdings gibt er zu bedenken, dass die Stadt noch alte Schulden in Höhe von rd. 9 Mio. € hätte und man vermeiden solle, neue Schulden aufzunehmen. Sicherlich sei es schwierig, sich darauf zu einigen, wo gespart werden müsse, aber eine diesbezügliche Einigung solle, mit Schieben oder auch mit dem Streichen einiger Positionen, erfolgen.

Ratsfrau Welter ist wie einige Vorredner ebenfalls der Meinung, ein Verschieben von Maßnahmen wäre auf Dauer nicht der richtige Ansatz. Dies zumindest nicht innerhalb der drei folgenden Jahre in denen der Haushalt durch die Schulbaumaßnahmen sehr belastet sei. Tatsächliches Einsparpotential in diesem Zeitraum gäbe es nur im Grunderwerb, sowohl bei Grunderwerb für Gewerbe als auch für den Wohnbau.

Sehr gut heißt sie, dass für das Jahr 2018 keine Schuldenaufnahme geplant sei.

Herr Bürgermeister Groß hält die eigens auferlegten Fesseln des Investitionsmaximums von 4,5 Mio. € für genau richtig. Er teilt mit, dass alle Ammerländer Gemeinden vor dem Problem stünden, viele Wünsche erfüllen zu sollen und sich die Frage gestellt werden müsse, wie dies finanziert werden solle. Da Westerstede z.B. im Bereich der Straßensanierung bereits einiges umgesetzt habe, würde in diesem Bereich etwas Luft sein, und man könne ein paar Maßnahmen schieben. Ebenso sei Westerstede in der glücklichen Lage, im Bereich der Kinderbetreuung und der Feuerwehren schon viel umgesetzt zu haben. Mit den vorgeschlagen Priorisierungen könnte man das Ziel des Investitionsmaximums von 4,5 Mio. € erreichen, ohne neue Schulden aufnehmen zu müssen. Dass dadurch einige Maßnahmen in die Folgejahre verschoben würden, erachte er als vertretbar, da durch die neuen Regierungen auf Landes- und Bundesebene unklar sei, wie sich die Politik in den Folgejahren entwickeln würde.

In Bezug auf den Grunderwerb stellt Herr Groß deutlich dar, dass es sich dabei um eine Investition in die Zukunft handele und hier nicht gestrichen werden dürfe.

Ratsherr Schmidt-Berg weist darauf hin, dass mit den gemachten Einsparungsmaßnamen drei wünschenswerte Ziele erreicht würden, Investitionsmaximum von 4,5 Mio. €, keine Neuverschuldung und Schuldenabbau und hält es für eine gute Priorisierung.

Ratsherr Kroon gibt zu bedenken, dass der Haushalt ein strukturelles Defizit habe, da müsse man ansetzen. Um dieses Defizit zu bekämpfen, müsse man Einnahmen generieren und Ausgaben kürzen. Der richtige Ansatz dafür wäre eine konsequente Aufgabenkritik, die in den Fachausschüssen bisher leider nicht durchgeführt worden sei.

Seiner Meinung nach sei es keine Lösung, investive Maßnahmen zu verschieben, da es ehrlicher wäre, im Hinblick auf die Folgejahre, gleich zu sagen, dass diese Investitionen nicht mehr gewünscht seien und somit zu streichen wären. Positiv äußert er sich zu den Investitionen im Schulbereich, da diese notwendig und sinnvoll seien. Er spricht sich dafür aus, dass für zukunftsorientierte Investitionen wie Schulen und Grunderwerb durchaus Schulden zwecks Finanzierung aufgenommen werden dürften und würde daher von dem Investitionsmaximum von 4,5 Mio. € abweichen wollen. Als Hinweis wird noch gegeben, dass der ursprüngliche Haushaltsplan durchaus genehmigungsfähig sei. Ratsherr Lukoschus führt weiter aus, dass es verantwortungslos wäre, nicht zu investieren, da dies zu Lasten der künftigen Generationen gehen würde.

Von anderen Ratsherren wird erwidernd dargelegt, dass eine neue Aufnahmen von Schulden nicht sinnvoll und sondern verantwortungslos sei, gerade in Zeiten der Hochkonjunktur.

Ausschussvorsitzende Beeken stellt klar, dass der Tageordnungspunkt „Aufgabenkritik“ noch folgt und  fasst die Ansichten der einzelnen Fraktionen zum Thema der Priorisierung zusammen. Es lässt sich festhalten, dass die SPD die Deckelung der Investitionen auf 4,5 Mio. € nicht mehr befürworte und das bisherige Investitionsprogramm aufrecht erhalten möchte – auch wenn dies zur Aufnahme von neuen Schulden führe. Die anderen Fraktionen haben weiterhin das Ziel die Investitionen auf ein Maximum von 4,5 Mio. € zu beschränken, wobei die UWG Investitionen streichen statt verschieben würde, die Grünen würden gerne im Bereich des Grunderwerbes Einsparungen vornehmen und die Vorschläge der CDU wurden bereits im Vorfeld dargestellt.

Nach kurzer, weiterer Aussprache wird mit 6 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen beschlossen, die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen in das Investitionsproramm einzuarbeiten.
 

 


Beschluss: Das in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt u. Finanzen vom 07.11.2017 priorisierte Investitionsprogramm wird unter Beachtung des Investitionsniveaus in Höhe von 4,5 Mio. € p. a. beschlossen. Das Investitionsprogramm ist unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den Haushalt 2018 aufzunehmen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

6 JA-Stimmen; 2 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kopie von Investitionsprogramm 2018-2021_Beschluss v. 07.11.2017 Anlage (209 KB)