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Auszug - Aufgabenkritik 2017 - Gesamtergebnis  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 3
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0326 Aufgabenkritik 2017 - Gesamtergebnis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat I Bearbeiter/-in: Hinrichs, Hilke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, verweist auf die Beschlussvorlage-Nr. 17/0326.

Sie informiert, dass diesbezüglich ein fraktionsübergreifendes Gespräch stattgefunden habe, aus dem sich zwei Vorschläge manifestiert hätten. Zum einen werde vorgeschlagen, dass die vorgelegte Aufgabenkritik von den Fraktionen gemeinsam in einem Workshop intensiv beraten werde. Zum anderen solle als Ziel festgelegt werden, eine Summe von 10 % der Aufwendungen innerhalb der nächsten 4 Jahre einzusparen. Zur Erreichung dieses Zieles sollen Einsparvorschläge seitens der Verwaltung erarbeitet werden. Sie stellt diese Vorschläge zur Diskussion.

Ratsherr Lukoschus bestätigt, dass die Fraktionen in einem gemeinsamen konstruktiven Gespräch überlegt haben, wohin die Reise gehen könne. Innerhalb seiner Fraktion sei ebenfalls noch einmal beraten worden. Anstelle des starren Einsparzieles von 10 % der Aufwendungen werde eine Deckelung der Personalkosten in der eingeplanten Höhe zuzüglich der Tariferhöhungen vorgeschlagen. Damit werde der Verwaltung einen Handlungsspielraum eingeräumt, indem sie flexibel agieren könne. Vorrangiges Ziel müsse es sein, die Aufgabenkritik von den Fraktionen in einem konstruktiven Rahmen gemeinsam intensiv zu beraten und zu diskutieren.

Bürgermeister Groß ergänzt, dass sich auch die Verwaltung Gedanken gemacht habe. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, die Motivation des Personals zu erhalten. Das Personal werde dringend gebraucht, was auch die dargestellte personelle Altersstruktur verdeutliche. Gerüchte über Einstellungsstopps wirken sich diesbezüglich negativ aus. Verwaltungsseitig werde deshalb vorgeschlagen, zu vereinbaren, dass im Verwaltungsausschuss über die Arbeitsplätze aller Beschäftigten, die in den Ruhestand wechseln, beraten wird. Er würde dann in seinem Bericht zu Beginn der Sitzung über die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben informieren. In einer Aussprache könne dann festgelegt werden, wie mit der Stelle künftig verfahren werden solle. Der Bereich der Kindertagesstätten sei von dieser Vereinbarung jedoch nicht berührt, da es hier genaue Vorgaben hinsichtlich der Betreuung gäbe.

Ratsherr Schmidt-Berg begrüßt den Vorschlag des Bürgermeisters. Dies sei ein guter Weg. Damit könne über frei werdende Stellen und die Beibehaltung der damit verbundenen Aufgaben neu beraten werden. Er stellt klar, dass ein Stellenwegfall allenfalls in Betracht käme, wenn Beschäftigte in Ruhestand gingen. Andernfalls stünde dies nicht zur Diskussion und das Personal müsse diesbezüglich keine Sorge haben. Auch die Ausbildung von Nachwuchskräften sei wichtig. Unstrittig sei, dass der Kitabereich auszuklammern sei und seines Erachtens auch der Bereich Vereinstätigkeit. Lediglich der Bereich der rein organisatorischen Verwaltungstätigkeit solle einbezogen werden. Dieser Bereich könne von der Politik nicht beurteilt werden. Seines Erachtens sei die Verwaltung so flexibel, innerhalb der nächsten 4 Jahre eine Summe in Höhe von 10 % der Aufwendungen einsparen zu können. Er sehe die Aufgabenkritik als laufenden Prozess und mit dieser Zielvorgabe werde ein Anfang gemacht.

Ratsherr Lukoschus bestätigt, dass ein Stellenwegfall nur bei einem Wechsel von Beschäftigten in den Ruhestand in Betracht käme. Hierüber seien sich alle Fraktionen einig. Personelle Perspektiven und Förderungen müssen vorhanden sein. Jedem Beschäftigten müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, sich auf seiner Stelle zu entwickeln. Zudem müsse auch die Flexibilität der Verwaltung gewahrt werden. Die Verwaltungstätigkeiten seien sehr vielfältig und umfangreich. Daher sei eine vernünftige und verantwortungsvolle Herangehensweise an die Aufgabenkritik erforderlich. Hiermit müsse man sich gemeinsam verantwortungsvoll auseinandersetzen und im laufenden Prozess Zielvorgaben an die Verwaltung entwickeln. Dies sei ein gemeinsames Ziel und läge im Interesse aller. Er werbe daher dafür, von der Vorgabe von 10 % zunächst abzusehen und die Zielvorgaben im Rahmen der Aufgabenkritik gemeinsam zu entwickeln.

Ratsherr Gerstenkorn hält die Vorgabe einer konkreten Zahl als Zielvorgabe für erforderlich, da andernfalls das Ergebnis nicht messbar sei. Er stellt fest, dass die Verwaltung aufgrund der personellen Altersstruktur und zusätzlich durch Krankheitsausfälle bereits enorm unter Druck stünde. Hier sollte seitens der Politik kein zusätzlicher Druck ausgeübt werden.

Ratsfrau Welter ist der Auffassung, dass eine Zielvorgabe von 10 % vorerst entfallen könne und man sich zunächst mit der Aufgabenkritik auseinandersetzen müsse. Die Aufgabenkritik sei umfangreich und die Beratung hierüber benötige Zeit. Sie begrüßt den Vorschlag des Bürgermeisters.

Auch Ratsherr Rust bejaht den Vorschlag des Bürgermeisters. Man habe erkannt, dass das vorhandene Defizit Handlungsbedarf erfordere. Mit der Zielvorgabe von 10 % sei ein erster Schritt getan. Dies sei jedoch bloße Theorie und man müsse abwarten, wie realistisch dieses Ziel sei. Hier müsse man vertrauensvoll zusammen arbeiten und eventuell auch nachsteuern. Er halte es für sinnvoll mit bescheidenen Vorschlägen zu beginnen und darauf langsam aufzubauen.

Von Ratsherrn Harms wird angemerkt, dass ein Konsens bestehe, die Kosten in der Legislaturperiode zu senken. Auch er stellt klar, dass Entlassungen nie zur Debatte standen. Um Kosten zu senken, müsse jedoch über neue Stellen diskutiert werden. Er weist daraufhin, dass der Stellenplan neue Stellen enthalte und hierüber müsse beraten werden. Den Vorschlag des Bürgermeisters befürworte er.

Bürgermeister Groß weist noch einmal darauf hin, dass es wichtig sei die Motivation des Personals zu erhalten, da es dringend benötigt werde. Die Ausbildung von Verwaltungskräften werde nicht ausreichen, um die altersbedingt frei werdenden Stellen wieder zu besetzen. Er erklärt, dass im Stellenplan 2018 vorsorglich 2 Pufferstellen eingeplant worden seien, da im Jahr 2018 auf einen Nachtragshaushaltsplan verzichtet werden solle. Diese Reservestellen sollen planmäßig nicht in Anspruch genommen werden, sondern nur verhindern, dass eine Nachtragshaushaltsplanung aufgrund einer unvorhergesehenen Personalsituation erforderlich werde. Die tatsächliche Stellenbesetzung werde daher um 2 Stellen niedriger sein, als im Stellenplan ausgewiesen. Zudem seien anstelle von 4 Saisonkräften beim Baubetriebsamt 2 Dauerarbeitsplätze für Gärtner geschaffen worden.

Ratsherr Lukoschus begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Parallel dazu müsse sich die Politik mit der Aufgabenkritik befassen. Im Rahmen dessen werden sich auch Einsparpotenziale und –summen herauskristallisieren. Dabei könnte sich auch durchaus eine Einsparsumme ergeben, die größer als eine Summe von 10 % der Aufwendungen sei. Er schlage daher vor, den Vorschlag der Verwaltung als 1. Schritt umzusetzen und sich im 2. Schritt mit der Aufgabenkritik auseinander zu setzen. Man müsse sich konkret und konsequent mit den Maßnahmen beschäftigen. Über die Ergebnisse könne dann im nächsten Haushaltsausschuss beraten werden.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, stellt fest, dass ein Umdenkungsprozess begonnen habe. Sie hält fest, dass im Ausschuss Konsens bestehe, den Vorschlag des Bürgermeisters anzunehmen. Parallel dazu sollen die Fraktionen in einem Workshop gemeinsam über die Aufgabenkritik beraten. Unklar sei noch, ob bereits eine konkrete Zielvorgabe erfolgen solle.

Ratsherr Schmidt-Berg sieht die Aufgabenkritik als ständigen Prozess an. Es sei wichtig, ein politisches Signal zu setzen. Er vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine feste Zielvorgabe erforderlich sei, da es eine messbare Summe geben müsse. Es solle im organisatorischen Bereich gespart werden. Hier müsse die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, da der Bereich zu detailreich sei und die Verwaltung dies besser beurteilen könne. Trotz guter Wirtschaftslage sei ein Fehlbedarf von 1,4 Mio. € vorhanden. Dieser Fehlbetrag müsse abgebaut werden. 

Auch Ratsherr Gerstenkorn sieht die Notwendigkeit eine klare Summe als Ziel vorzugeben. Andernfalls könne kein Zwischenfazit gezogen und der Erfolg nicht gemessen werden. Es sei keinerlei Kontrolle möglich.

Der Wunsch nach einer konkreten Zielvorgabe ist für Ratsherrn Lukoschus nachvollziehbar. Alle hätten das gleiche Anliegen und Ziel vor Augen. Seiner Meinung nach ergebe sich eine klare Zielvorgabe jedoch automatisch im Rahmen der Betrachtung der Aufgabenkritik. Vor der Festlegung einer seriösen Zielvorgabe müssten zunächst die Aufgaben bekannt sein. Dann seien die Produkte festzulegen, die nicht mehr gewünscht seien. Daraus ergebe sich automatisch eine Einsparsumme, die als Zielvorgabe festgelegt werden könne.

Frau Hinrichs weist darauf hin, dass die Aufgabenkritik organisatorische Vorschläge enthalte, die umgesetzt würden. Daneben gäbe es aber auch politische Entscheidungen, die im Workshop diskutiert werden müssten. Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses sei bereits im Februar kommenden Jahres anberaumt worden. Bis dahin werde die Verwaltung für die weitere Diskussion einen Ausgangswert ermitteln, der als Berechnungsgrundlage für das künftige Einsparungsziel dienen soll.

Es folgt eine Aussprache und die Ausschussvorsitzende fasst im Ergebnis zusammen, dass im Ausschuss Konsens bestehe, dass sich die Fraktionen treffen, um gemeinsam über die Aufgabenkritik zu beraten. Außerdem soll der Vorschlag des Bürgermeisters umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Ausgangswert zu ermitteln, der als Berechnungsgrundlage für das künftige Einsparungsziel dienen soll.
 

 


Beschluss:
Die Fraktionen werden im Rahmen eines Workshops gemeinsam über die Aufgabenkritik beraten. Über die Arbeitsplätze aller Beschäftigten, die in den Ruhestand wechseln, wird im Verwaltungsausschuss beraten. Der Bürgermeister informiert dazu in seinem Bericht zu Beginn der Sitzung über die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Ausgangswert zu ermitteln, der als Berechnungsgrundlage für das künftige Einsparungsziel dienen soll.