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Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Im Rahmen der Beratungen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Aufgabenkritik für alle Aufgabenbereiche durchzuführen. Als Ziel wurde im Rahmen dieser Beschlussfassung mittelfristig eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen angestrebt. In den einzelnen Fachausschüssen sollte über die Notwendigkeit der Aufgabenerledigung und des dazugehörigen Budgetvolumens sowie die Investitionsplanungen der kommenden Jahre beraten werden. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio.€ je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen. In allen Dezernaten wurden zu den unterschiedlichen Aufgabengruppen die gesetzlich vorgeschriebenen sowie die freiwilligen Aufgaben zusammengestellt und zunächst allgemein theoretische Einsparmöglichkeiten aufgezeigt. Diese einzelnen Aufgabenkritiken wurden den jeweiligen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt mit dem Ziel, die Bereiche zu benennen, die im Hinblick auf die Einsparmöglichkeiten näher beleuchtet werden sollten. Nachdem hier zunächst keine weitere Konkretisierung der Handlungsaufträge erfolgt ist, wurden nunmehr alle Ergebnisse noch einmal zusammengestellt, damit sie zum einen in einer (ersten) abschließenden Beratung im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplan 2018 als Gesamtpaket diskutiert werden können. Zum anderen bildet diese Gesamtzusammenstellung die Basis für weitere Entscheidungen in den kommenden Jahren, weil viele der in der Aufgabenkritik angesprochenen Themen nicht innerhalb kurzer Zeit, sondern erst nach und nach abgearbeitet werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Aufgabenkritik 2017
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