Bürgerinformationssystem
Es wird einstimmig beschlossen, die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses und den Bürgermeister in den Aufsichtsrat zu berufen. Der Bürgermeister nimmt den Vorsitz wahr. Als stellvertretende Mitglieder werden die stellvertretenden Beigeordneten bestimmt.
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