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Auszug - 117. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0120-01 117. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0120
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17-0120-01 und bittet Herrn Hots um weitere Erläuterungen.

Herr Hots stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Planungsinhalt sei die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst. Während der frühzeitigen Beteiligung seien lediglich Hinweise des Landkreises zu den textlichen Darstellungen und zum ÖPNV eingegangen. Die Versorgungsträger hätten allgemeine Hinweise zu den Versorgungsleitungen gegeben. Private Stellungnahmen seien nicht vorgetragen worden.

Ratsherr Rust führt aus, dass die UWG-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne. Durch die Etablierung eines neuen Dorfgemeinschaftshauses würden die bestehenden Strukturen, insbesondere die Gastwirtschaft,  im Dorf überplant.

Ratsherr Cording entgegnet, dass die Gastwirtschaft ‚Schwengels‘ bald geschlossen werde. Alternative Standorte  und Gebäude zur Umnutzung wurden geprüft und nicht als tragfähig bewertet.

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 117. Flächennutzungsplanänderung sowie der Begründung nebst Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen