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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0188-03 und bittet Herrn Hots um weitere Erläuterungen. Herr Hots erläutert kurz die Planungsrahmenbedingungen und stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung keine private Stellungnahme eingegangenen sei und die Träger öffentlicher Belange lediglich auf die bereits abgegebenen Stellungnahmen während der ersten Auslegung verwiesen hätten. Neue abwägungsrelevante Sachverhalte hätten sich somit nicht ergeben. Wortmeldungen der Ausschussmitglieder liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 24B – vorhabensbezogener Bebauungsplan Bieder Haustechnik - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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