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Auszug - Antrag der Abraxas Jugendkreativwerkstatt auf Förderung des Projektes "Etablierung als Standort für soziokulturelle und theaterpädagogische Arbeit"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 6
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0358 Antrag der Abraxas Jugendkreativwerkstatt auf Förderung des Projektes "Etablierung als Standort für soziokulturelle und theaterpädagogische Arbeit"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pistoor erläutert, dass Herr Neemann ihn darauf hingewiesen habe, dass der Verein sehr wohl einen Eigenanteil leisten werde. Der Eigenanteil betrage jedoch nur 5,9 %. Die Förderrichtlinie sehe einen Eigenanteil in angemessener Höhe vor. Er sehe einen Eigenanteil von mindestens 20 % als angemessen an. Unabhängig davon habe der Kämmerer darauf hingewiesen, dass sich die Haushaltslage drastisch verschlechtert habe und keine zusätzlichen freiwilligen Aufgaben mehr getätigt werden sollten.

Ratsherr Drieling spricht sich trotz der schwierigen Zeiten dafür aus, dem Antrag zuzustimmen, zumal dieser auch von der Oldenburgischen Landschaft unterstützt werde. Der Verein Abraxas leiste hervorragende Arbeit. Die Förderrichtlinie würde eine solche Förderung zulassen, wenn das Abraxas 20 % übernehme. Der Verein müsse aber wissen, dass die Finanzierung nur für 2 Jahre gelte und es sich um eine befristete Förderung seitens der Stadt handele. Die Finanzierung einer evtl. Fortsetzung des Projektes sei vom Verein selbst zu klären.  
 

 


Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:

 

Das Projekt „Etablierung als Standort für soziokulturelle und theaterpädagogische Arbeit“ des Vereins Abraxas wird grundsätzlich als förderfähig angesehen. Dem Verein wird für die Jahre 2018 und 2019 unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 20 % jeweils ein Betrag von 3.200 € bewilligt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig