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Die Darstellung von Herrn Busch zum TOP 9 bezog sich ebenfalls auf diesen TOP. Nach der Beschlussfassung kehrt Bürgermeister Groß in den Sitzungssaal zurück.
Beschlussvorschlag an den Rat: 1) Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis:
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