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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 16/0010-01 über und bittet Herrn Janßen von der NWP Planungsgesellschaft um weitere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor und geht insbesondere auf die Abwägungsvorschläge ein. Im Verfahren seien keine neuen Sachverhalte vorgetragen worden. Ratsherr Kroon ergänzt zur Ausführungsplanung, dass auf eine einheitliche und eindeutige Verkehrsbeschilderung aller Wohngebiete zu achten sei. Auf Nachfrage von Ratsherrn Nee bestätigt Herr Janßen, dass in beiden Hössengebieten jeweils Einzelhäuser zulässig und darüber hinaus in einigen Bereichen zusätzlich Doppelhäuser vorgesehen seien.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 113. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28h - Hössen IX - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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