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Der stellv. Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0317-02 über und bittet Herrn Weydringer, WMW Planung, Oldenburg, um weitere Erläuterungen. Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die abwägungsrelevanten Sachverhalte dar. Im Nachgang zur verschickten Abwägung hätten entsprechende Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, dass weitere artenschutzrechtliche Kartierungen bis zum September des Jahres erforderlich seien. Ein Biologe sei bereits zur Durchführung der Untersuchungen beauftragt worden. Weiterhin habe das Forstamt erneut die Waldeigenschaft der Fläche festgestellt. Die Ersatzaufforstung könne auf einer im Eigentum des Planungsbegünstigten stehenden Fläche im Landkreis Leer durchgeführt werden. Im Ergebnis sei aufgrund der weiteren Kartierungen eine erneute Auslegung erforderlich. Herr Leffers ergänzt, dass die nächsten Sitzungen des Bauausschusses im August und die darauffolgende im November terminiert seien. Die erforderlichen ergänzenden artenschutzrechtlichen Kartierungen würden jedoch bis September durchgeführt, sodass eine Vorbereitung im Bauausschuss aus zeitlichen Gründen mit Sicht auf einen Satzungsbeschluss im Dezember nicht haltbar sei. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Verwaltungsausschuss ohne Vorbereitung durch den Bauausschuss zu bitten, die erneute Auslegung des Bebauungsplans zu beschließen. Ratsherr Kroon signalisiert seine grundsätzliche Zustimmung, merkt aber auch an, dass die verkehrliche Situation im Bereich des Quartiers ‚Schillerstraße‘/ ‚Wilhelm-Geiler-Str‘/ ‚Bahnhofstraße‘ sowie ‚Am Bahnhof‘, wie im Straßen- und Wegeausschuss beschlossen, näher betrachtet und Maßnahmen abgeleitet werden müssten. Ratsherr Töpfel hinterfragt, weshalb der Termin zur Besichtigung der infrage stehenden Fläche im November 2017 seitens der Stadt abgesagt worden sei. Anmerkung der Verwaltung im Protokoll: Der Termin am 21.11.2017 wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis abgesagt; nicht, wie in der Stellungnahme des Landkreises vom 22.05.2018, Punkt 3, geschrieben nur seitens der Stadt. Als Grund wurde damals noch fehlende Zeit zur Vorbereitung des Termins geäußert. Weiterhin führt Ratsherr Töpfel aus, dass bereits Baumfällarbeiten stattgefunden hätten, die seines Erachtens Fakten schaffen würden. Er habe in den vergangenen Sitzungen eine Ersatzaufforstung im direkten Umkreis angesprochen; die nunmehr in Leer belegende Fläche lehne er ab, da diese keinen räumlichen Bezug zum Plangebiet habe und weiterhin entsprechend vorkommende Tiere nicht ausgleichen könne. Anmerkung der Verwaltung im Protokoll: Baumfällarbeiten sind weder von der Stadt noch vom Investor aktuell durchgeführt worden. Ratsherr Schmidt-Berg spricht die Zustimmung der Gruppe CDU/FDP/Rowold aus, empfindet jedoch auch die Lage der angedachte Ersatzaufforstung im Landkreis Leer als diskussionswürdig. Ratsherr Gerstenkorn unterstützt das Vorhaben ebenfalls. Das Ziel der Landesforsten sei es, Waldflächen in Niedersachsen zu erhalten bzw. zu vergrößern, insofern sei die Ersatzaufforstung im Sinne des Landes. Ratsherr Lukoschus fügt hinzu, dass es sich immerhin um eine Grünfläche mitten in der Stadt handele und aufgrund dessen in anderen Planvorhaben anders argumentiert wurde. Seiner Meinung nach sollte die Waldfunktion in Westerstede ausgeglichen werden; anderweitige Kompensationen seien nicht kommunizierbar. Ratsherr Rowold entgegnet, dass sich der Wald auf einer ehemaligen Bahntrasse entwickelt habe, die möglicherweise mit Altlasten kontaminiert sei. In der Vergangenheit hätte man hierauf reagieren und die Fläche frühzeitig roden müssen. Der stellv. Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion kurz zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Der Verwaltungsausschuss wird ohne Vorbereitung durch den Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft gebeten, die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 W – Westerstede, Alter Bahnhof, nach Durchführung und Vorlage der Ergebnisse der erforderlichen faunistischen Untersuchungen, zu beschließen. Hierüber wird eine gesonderte Beschlussvorlage angefertigt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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