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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0187-01 über und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Zuge der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und hebt die abwägungsrelevanten Belange hervor. Der Landkreis Ammerland habe in seiner Stellungnahme die Festlegung einer maximalen Gebäudehöhe und den Ausschluss von Nebenanlagen im Bereich zwischen dem Wald und des Gästehauses gefordert. Die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe werde nicht als zielführend erachtet; vielmehr werden im Baugenehmigungsverfahren der Landkreis und die unteren Denkmalschutzbehörde beteiligt. Nach derzeitigem Planungsstand werde die maximale Höhe des Gästehauses unter 12,00m betragen. Ebenfalls würden Festsetzungen zum Ausschluss von Nebenanlagen nicht als erforderlich angesehen. Die Stadt Westerstede sei Eigentümer des betreffenden Waldabschnittes und werde Fehlentwicklungen vermeiden. Als Ausgleichfläche für die von den Landesforsten festgestellten Waldflächen würden städtische Flächen im Bereich des Möhlenbült herangezogen. Zur Eingabe des Bürgers, der sich zur ungenügenden Oberflächenentwässerung des Quartiers äußerte, führt Herr Hinrichs aus, dass die Verwaltung einen Ortstermin mit dem Bürger vereinbaren werde, um die Belange zu klären. Im Weiteren seien lediglich redaktionelle Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich. Ratsherr Töpfel weist darauf hin, dass festgestellter Wald auch als solcher wahrgenommen und behandelt werden sollte. Er wünscht sich diesbezüglich eine sensible Vorgehensweise.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 61 C – Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
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