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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 61 C – Hössenaportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 28.09.2018 bis einschließlich zum 29.10.2018 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Es ist eine private Stellungnahme eingegangen. Vorwiegend wird darin die Oberflächenentwässerung eines Grundstückes an der Max-Eyth-Straße angesprochen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann – Mosebach & Partner, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die Anfang der 45. Kalenderwoche nachgereicht wird.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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