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Auszug - Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2020 und Folgejahre  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0730 Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2020 und Folgejahre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage-Nr. 19/0730 erteilt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, dem Kämmerer das Wort und bittet um kurze Erläuterung.

Der Kämmerer berichtet, dass für den Zeitraum 2018 bis 2020 ein konstantes Investitionsniveau von max. 4,5 Mio. € beschlossen worden sei. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden die Investitionen bereits erfolgreich priorisiert. Er stellt sodann das vorläufige Investitionsprogramm 2020 anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) und berichtet, dass die aufgeführten Investitionsvorhaben das Ergebnis der Fachausschussberatungen sowie der seitens der Verwaltung angemeldeten Investitionen darstelle. Es seien jedoch nicht alle Investitionen aufgeführt worden, sondern nur die Vorhaben, die selbstständig aus dem Stadthaushalt finanziert werden müssten. Sodann erläutert er die Maßnahmen im Einzelnen und hält fest, dass sich derzeit insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 7,2 Mio. € anstatt der angestrebten 4,5 Mio. € ergebe. Es gelte nun die Investitionsvorhaben nach ihrer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu priorisieren, um auch weiterhin eine solide Haushaltswirtschaft zu gewährleisten.

Verwaltungsseitig habe man bereits überlegt, welche Möglichkeiten bestünden, das angestrebte Investitionsvolumen von 4,5 Mio. € zu erreichen. So könnten beim Grunderwerb 1,1 Mio. € gekürzt oder verschoben werden. Die Erschließung des Gebietes Haarfurther Straße sowie der Kinderspielplatz Hollriede könnten in das folgende Jahr verschoben werden. Weiterhin könne auch der barrierefreie Zugang der RDS verschoben werden. Da sich die RDS konzeptionell neu aufstellen möchte, sei es sinnig, zunächst auf den Einbau eines Fahrstuhles zu verzichten und das Vorhaben in das neue Konzept einzubinden. Diesbezüglich habe der Schulleiter sein Einverständnis erklärt, sofern ein Ansatz von 50.000 € bestehen bleibe und die restlichen Mittel für die Zukunft eingeplant würden. Weiterhin seien der Bau der Freizeitanlage sowie der Kinderspielplatz Hollriede ebenfalls nicht dringend notwendig. Im Bereich Straßenbauprogramm sei es denkbar, die Sanierung Am Melmenkamp/ Am Lerchenfeld zu schieben oder auf zwei Jahre zu verteilen. Somit ergebe sich ein Handlungsspielraum von rd. 2,9 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Kosten für den Brandschutz bei der Schule Halsbek sowie den erforderlichen Investitionen für die Kinderspielplätze in Höhe von 15.000 €, die noch eingepreist werden müssen, verbliebe noch ein freier Betrag i. H. v. rd 170.000 €. Diese Mittel könnten wieder dem Straßenbauprogramm zugeschlagen werden. Somit könne letztlich die angestrebte Investitionssumme von 4,5 Mio. € erreicht werden.

Frau Hinrichs weist darauf hin, dass man sich im Schulausschuss darauf verständigt habe, einen externen Schulplaner für die weitere Entwicklung der RDS sowie auch der Schule Gießelhorst und der Förderschule hinzuzuziehen. Der barrierefreie Zugang sowie der Brandschutz können dann in die Gesamtmaßnahme einfließen. Das kommende Jahr werde somit für die Planung benötigt, so dass für die eigentliche Baumaßnahme noch keine Investitionsmittel benötigt werden. Es müssten lediglich Mittel für die Planungskosten berücksichtigt werden. Insofern handele es sich nicht um ein echtes Verschieben der Mittel. Vielmehr würden lediglich Anpassungen an den realen Zeitablauf der Maßnahme vorgenommen.

Ratsherr Harms fragt, ob bei Einsatz des Schulplaners die Vorhaben Schule Gießelhorst sowie Halsbek dann nicht auch geschoben werden müssten.

Frau Hinrichs erklärt, dass sich die Maßnahme bei der  Schule Halsbek aufgrund der Schülerzahlen nicht verschieben lasse. Bei der Schule Gießelhorst sei nicht bekannt, wie lange die Planung dauern werde.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich für die Einhaltung des Investitionsniveaus aus. Die Verwaltung habe Möglichkeiten dargestellt, wie dieses Ziel erreicht werden könne. Die CDU könne diese Vorschläge unterstützen. Die Vorhaben der Schulen Gießelhorst und Halsbek sollten auf den Weg gebracht werden.

Ratsherr Kroon stellt fest, dass sich die Diskussion der letzten Jahre hinsichtlich der Investitionen wiederholen würden. Es sei von den Ratsmitgliedern eine Deckelung der Investitionen auf 4,5 Mio. € festgelegt worden. Die SPD halte sich jedoch nicht sklavisch an diese Grenze. Er sei weiterhin der Meinung das Grunderwerb nicht unter die Deckelung gehöre. Es sei sinnvoll Flächen für die weitere Entwicklung vorzuhalten. Er spricht sich daher gegen eine Kürzung des Ansatzes beim Grunderwerb aus. Ein möglicher Flächenankauf dürfe nicht wegen fehlender Mittel scheitern. Außerdem werde bereits seit 3 Jahren über notwendige Straßenbausanierungen gesprochen. Die Straße Am Melmenkamp stehe im Straßenschadenkataster unter den Top 10. Man mache sich unglaubwürdig, wenn man einerseits die Notwendigkeit anerkenne, aber andererseits die Maßnahme das 3. Mal verschiebe. Hinsichtlich des barrierefreien Zugangs RDS sei er der Meinung, dass die Schüler ein Anrecht auf einen barrierefreien Zugang haben und die Maßnahme daher eigentlich nicht verschiebbar sei. Andererseits sei es jedoch sinnig, den barrierefreien Zugang in die weitere Planung aufzunehmen. In dem Fall sollten dann aber entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingeplant werden. Es sei davon auszugehen, dass sich noch weitere Kosten im Rahmen der Planung ergeben werden. Die Maßnahmen Gießelhorst und Halsbek sollten zeitnah umgesetzt werden. Die Investitionen werden teilweise über Jahre geplant und entsprechend von den Fachausschüssen begleitet. Durch verschieben von Maßnahmen werde letztlich nichts gespart, sondern es werde nur aufgeschoben. Da es sich um notwendige Investitionen für die Infrastruktur handele, müsse man angesichts der niedrigen Zinsen notfalls auch über eine Kreditaufnahme nachdenken. Dies werde von anderen Gemeinden ebenfalls so gehandhabt. Er könne den Vorschlägen der Verwaltung nicht zustimmen.

Ratsherr Rust unterstützt die Deckelung der Investitionen. Sicherlich habe Ratsherr Kroon Recht, dass vieles verschoben werde. Es dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass man sich aktuell in der Boomphase befände. In dieser Phase seien die Preise schlecht und die öffentliche Hand sollte sich mit Investitionen zurückhalten. Angesichts dessen sei es sinnvoll, Investitionen zu schieben, um die Betriebe in den schlechten Wirtschaftsphasen durch Auftragsvergaben zu unterstützen und dann auch bessere Preise erzielen zu können. Es stünde viel auf der Agenda, jedoch müsse man seines Erachtens zunächst einmal pflegen was man habe. Er stimme einer Kürzung beim Grunderwerb zu, da man noch Flächen zur Verfügung habe. Seines Erachtens sei es vernünftig, bei der RDS zunächst die weitere Planung abzuwarten und den barrierefreien Zugang darin einzubinden. Er wünsche sich, dass man sich im Vorfeld etwas tiefergehend mit den Sachverhalten auseinandersetze. Behutsamkeit und Nachhaltigkeit seien wichtig. Das Investitionsprogramm müsse insgesamt zusammen mit dem Haushalt betrachtet werden und eine Neuverschuldung sollte vermieden werden.

Ratsfrau Welter merkt an, das eine Kreditaufnahme in Anbetracht der niedrigen Zinsen sicherlich verlockend erscheine. Sie spricht sich jedoch gegen eine Neuverschuldung aus und  hält an der vereinbarten Deckelung der Investitionen fest. Sie kann den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen, ist jedoch der Meinung, dass auch die Erschließung des Gebietes Weshorn verschoben werden sollte. Diese Mittel sollten stattdessen in den Straßenbau investiert werden, um die bestehende Infrastruktur zu erhalten. Auch sie sei der Auffassung, dass bei der RDS zunächst die weitere Planung abgewartet werden sollte.

Von Ratsherrn Gerstenkorn wird angemerkt, dass die Deckelung der Investitionen auf 4,5 Mio. € nicht von ungefähr käme. Es sei ein massiver Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen zu kompensieren gewesen. Dabei habe man es auch noch geschafft, die Verschuldung weiter abzubauen. Man habe richtig gehandelt. Außerdem sei die Deckelung auch nicht in Stein gemeißelt und über die Höhe der Deckelung könne im nächsten Jahr neu diskutiert werden.

Ratsherr Harms äußert, dass er große Probleme mit dem Investitionsprogramm habe. Es werde reduziert und verschoben. Damit entfalle aber nicht die Aufgabe und das Problem werde somit nicht gelöst. Gerade bei den Straßen bestehe ein großer Investitionsstau und es müsse dringend etwas gemacht werden. Ebenfalls bestehe eine große Nachfrage nach Bauplätzen. Im Investitionsplan sei vieles noch nicht enthalten wie z.B.  die Unterhaltung der städtischen Gebäude und Brandschutzmaßnahmen. Unter anderem müssten eventuell 2 Gebäude bei der RDS abgerissen werden. Es kämen noch einige Kosten auf die Stadt zu. Bei Schaffung neuer Baugebiete müsse man sich auch Gedanken über den Bau neuer Kitas und eventuell über den Bau einer neuen Grundschule machen. Das dürfe in der in der langfristigen Planung nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb sei der Investitionsplan nicht nachhaltig. Man müsse sich mehr Gedanken über die Zukunft machen. Die Deckelung der Investitionen auf 4,5 Mio. sei abgeleitet aus den Abschreibungen, werde sich aber in der Zukunft sicherlich so nicht halten lassen. Er sei gespannt, welche Steigerungen der Ergebnishaushalt ausweisen und wie der Stellenplan aussehen werde. Erst bei Vorlage des Gesamtvolumens des Haushaltes könne eine Entscheidung getroffen werden. Schweren Herzens werde man dann eventuell doch einen Kredit aufnehmen müssen, um die anstehenden Maßnahmen realisieren zu können.

Ratsherr Park ist überzeugt, dass die Deckelung der Investitionen auf 4,5 Mio. € eine sehr gute Entscheidung gewesen sei. Ursächlich dafür sei jedoch nicht der Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen gewesen, sondern vielmehr, dass man Probleme festgestellt habe, die man lösen wolle. Man habe sich darauf verständigt, die Investitionssumme zu deckeln und die Höhe der Deckelung nach 3 Jahren zu evaluieren. Der Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen konnte verkraftet und daneben auch noch die Verschuldung abgebaut werden. In der aktuellen Hochkonjunkturphase sei staatliche Zurückhaltung geboten, um die Betriebe später durch Aufträge zu unterstützen. Es sei zu Bedenken, dass neue Investitionen auch neue Abschreibungen zur Folge hätten, die erwirtschaftet werden müssen. Mehreinnahmen seien jedoch schwer zu generieren. Die Investitionen seien zu kategorisieren und priorisieren. Dies sei eine Planungsaufgabe und zeige deutlich, welche Aufgaben noch anstünden. Sicherlich seien die Zinsen derzeit günstig, dennoch müssten sie gezahlt werden und ein Kredit belaste die künftigen Jahre. Über die Höhe der Deckelung sei im nächsten Jahr neu zu diskutieren. Hinsichtlich des Vorhabens Schule Gießelhorst bestehe er auf eine Umsetzung, da sie absolut notwendig sei und bereits seit Jahren verschoben werde. Hier müsse nun endlich gehandelt werden.

Kämmerer Busch merkt hinsichtlich der RDS an, dass die Problematik bekannt sei. Die Maßnahme läge jedoch soweit in der Zukunft, dass sie im aktuellen Plan noch nicht enthalten sei. Man werde sich jedoch rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen. Weiterhin stellt er klar, dass die Gebäudeunterhaltung sowie der Brandschutz keine Investitionen darstellen, sondern im Ergebnisplan auszuweisen seien. Anzuerkennen und hervorzuheben sei, dass man in den vergangenen Jahren so nachhaltig gewirtschaftet habe, dass ein Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen in Höhe von 11,7 Mio. € ohne Kreditaufnahme verkraftet werden konnte. Im Investitionsplan seien alle aktuell anstehenden Vorhaben eingepreist worden und das weitere Vorgehen sei nun eine politische Entscheidung.

Frau Hinrichs ergänzt, dass man jetzt in die Schulentwicklungsplanung gehe und die Planung entsprechend in das Investitionsprogramm einpflegen werde. Ziel sei es, die anstehenden Maßnahmen zeitlich so zu takten, dass sie finanziell auch machbar seien.

Nach Auffassung von Ratsherrn Schmidt-Berg habe man sich in den vergangenen Jahren intensive Gedanken gemacht. Steuererhöhungen und auch Neuverschuldung habe es nicht gegeben. Daneben wurden die Schulden weiter abgebaut und dennoch konnte der Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen kompensiert werden. Das zeige deutlich, wie nachhaltig gewirtschaftet worden sei. Die künftig anstehenden Maßnahmen seien bekannt. Es müssten jedoch zunächst auch seriöse und belastbare Zahlen vorliegen, bevor sie in die Planung aufgenommen werden können. Er sei der Meinung, dass dem Investitionsprogramm zugestimmt werden könne. Für 2020 sollte man sich noch an die Deckelung halten. Im nächsten Jahr könne die Höhe der Deckelung dann neu evaluiert werden.

Herr Leffers möchte auf Basis der Diskussion und ausgetauschten Argumente die Ansätze für das Straßenbauprogramm und den Grunderwerb aus Sicht des Dezernates 3 ins Verhältnis setzen. Es sei eine hohe Summe beim Grunderwerb eingeplant. Diese Summe resultiere daraus, dass im Sinne der Strategie Wohnbau- und Gewerbeentwicklung, aber auch im Sinne der Flächensicherung für Ausgleich in Natur und Landschaft, Grundstückankäufe längerfristig vorgeplant werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung werde dann abgewogen, welche Ankäufe im Finanzplanungszeitraum umgesetzt werden könnten. Dabei sei aufgrund vieler Faktoren nicht absehbar, ob die Realisierung in dem Jahr dann auch wirklich erfolgen könne. Im Bereich Straßenbau könne man Maßnahmen sicherlich schieben, weil die Straßen weiter passierbar seien. Problematisch sei jedoch, dass sich die Maßnahmen dann hinzögen und man bei der Abarbeitung des Straßenschadenkatasters nicht am Ball bleibe. Hilfreich wäre es aus seiner Sicht, den Ansatz beim Grunderwerb, ergänzend zur vorgeschlagen Kürzung in Höhe von 1,1 Mio. €, um weitere 300.000 € zu Gunsten des Straßenbauetats zu kürzen. Damit könne die Maßnahme Am Melmenkamp/ Am Lerchenfeld zumindest in Teilabschnitten durchgeführt werden. Durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen könne ein Handlungsspielraum beim Grunderwerb sichergestellt werden.

Ratsherr Rust greift den Vorschlag von Ratsfrau Welter auf, die Erschließung des Gebietes Weshorn zu schieben, um diese Mittel dann für das Straßenbauprogramm zur Verfügung zu stellen. Damit könne zumindest die erste Ausbaustufe Am Melmenkamp durchgeführt werden.

Ratsherr Hots begrüßt den ergänzenden Vorschlag von Herrn Leffers. Der Haushalt sei trotz der schwierigen Verhältnisse gut gelaufen. Die Schulden konnten auf 7 Mio. € reduziert werden. Dadurch habe man in den Folgejahren auch weniger Tilgungsleistungen zu erbringen, was auch einen gewissen Spielraum schaffe. Vor allem werden die nachfolgenden Generationen nicht mit den Schulden belastet. Einer Streichung des Vorhabens Erschließung Weshorn könne er nicht befürworten, weil dann gar nichts passieren würde.

Nach weiterem Meinungsaustausch hält die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, fest, dass mehrheitlich der Vorschlag der Verwaltung sowie der ergänzende Vorschlag von Herrn Leffers befürwortet werden. Danach sollen die folgenden vorgeschlagenen Änderungen in dem vorgelegten Investitionsprogramm berücksichtigt werden, so dass das Investitionsniveau in Höhe von 4,5 Mio. € erreicht werden kann:

  • Der Ansatz für den Grunderwerb wird um 1.405.000 € auf 200.000 € gekürzt. Es wird eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
  • Der Ansatz für das Straßenbauprogramm wird um 272.100 € auf 710.900 € gekürzt. Es soll dabei die Möglichkeit der Sanierung der Straße Am Melmenkamp/ Am Lerchenfeld in zwei Teilabschnitten geprüft werden.
  • Die Vorhaben Kinderspielplatz Hollriede und Bau einer öffentlichen Freizeitanlage werden in das Jahr 2021 verschoben.
  • Der Ansatz für das Vorhaben barrierefreier Zugang RDS wird, bis auf die Planungskosten in Höhe von 50.000 €, in das folgende Jahr verschoben. Es wird eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

Hinweis: Das aktualisierte Investitionsprogramm ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Das in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 11.11.2019 priorisierte Investitionsprogramm wird unter Beachtung des Investitionsniveaus in Höhe von 4,5 Mio. € mit den vorgenommenen Änderungen beschlossen. Das Investitionsprogramm ist in den Haushalt 2020 aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:
8 JA-Stimmen
3 NEIN-Stimmen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Investitionsprogramm 2020 und Folgejahre nach Ausschuss f. Finanzen vom 11.11.2019 (14 KB)