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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0563-03 der Sitzung des Ausschusses für Bau-. Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 21.09.2020. Ratsfrau Welter kritisiert, dass durch diesen Beschluss wieder ein Siedlungsgebiet entstehe und eine Wallhecke vernichtet werde. Die Fraktion „Grüne“ werde daher nicht zustimmen. Sie verweist diesbezüglich auf den Beschluss zur „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und den Erhalt von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich. Ratsherr Harms äußert, dass Frau Welter den Eindruck vermittle, dass nicht genug für Umwelt, Klima und Natur getan werde. Hier widerspreche er, denn bei jeder Entscheidung würden diese Faktoren mit berücksichtigt. Die Grünen wollen s. E. die Schaffung neuer Bauplätze verhindern. Es gelte für die Politik aber, alle Interessen zu berücksichtigen. Ratsherr Berg verweist auf die aktuelle Wohnungssituation. Nach wie vor bestünde eine große Nachfrage nach Wohnraum, und zwar zu adäquaten Preisen. Ratsfrau Welter spricht sich für eine behutsame Entwicklung aus. Sie verstehe, dass junge Familien bauen möchten. Dennoch spreche sie sich dagegen aus, ein Baugebiet nach dem nächsten auszuweisen und unterstreicht, dass schon wieder Häuser in vor noch nicht langer Zeit erschlossenen Baugebieten verkauft würden. Ratsherr Rust stellt fest, dass jeder Einzelne mehr Quadratmeter an Wohnraum zur Verfügung habe. Bauen müsse allerdings neu durchdacht werden. Die Problematik des Klimawandels sei auch vor Ort spürbar. Daher sei der Beitritt zum Bündnis „Biologische Vielfalt“ positiv, schließlich identifiziere man sich mit den Zielen. Ratsherr Kroon weist auf die Eigentumsverhältnisse der Wallhecken hin, diese seien in Privatbesitz. Darüber hinaus stellt er klar, dass der Bedarf an Wohnungen sehr groß sei. Die SPD Fraktion halte die Ausweisung weiterer Bauplätze für unverzichtbar. Selbstverständlich sollte dabei der Klimaschutz immer im Fokus stehen. Ratsherr Lukoschus stimmt den Ausführungen seines Vorredners überwiegend zu. Die Nachfrage nach Bauplätzen sei vorhanden und die Ausweisung neuer Flächen in den letzten Jahren habe sich bewährt. Er weist in diesem Zusammenhang auf die enorme Preisentwicklung von Altbauten hin, hier seien zum Teil für Einfamilienhäuser bis zu 400.000 € zu zahlen, für junge Familien kaum finanzierbar. Er könne der bisherigen Entwicklung weiterhin zustimmen. Dies bedeute manchmal aber auch, dass man auf Wallhecken keinen direkten Einfluss habe. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28k – Hössen, westlich Haarfurther Straße – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 126. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
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