Bürgerinformationssystem
Ratsherr Meinen fragt, ob leerstehende Unterkünfte, die von der Stadt angemietet sind, anderweitig genutzt werden können, sofern keine Schutzsuchenden dort untergebracht werden. Frau Haase antwortet, dass man teilweise auch Mietverträge beende. Unter Berücksichtigung der jährlichen Aufnahmequote müssen aber nach wie vor auch Unterkünfte vorgehalten werden. Leestehende Unterkünfte sollen wieder belegt werden.
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