Bürgerinformationssystem
Ein Anwohner der Straße „Am Melmenkamp“ erkundigt sich über die konkreten Änderungen für sein Grundstück im Zuge des Verfahrens Bebauungsplan Nr. W 4 – Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften. Weiterhin hinterfragt er den Umgang mit anstehenden Bauvorhaben während der Planaufstellung. Herr Hinrichs erklärt, dass die Einsicht in die Planunterlagen und die Erläuterung der konkreten Auswirkungen jeweils individuell in einem gemeinsamen Gespräch stattfinden sollten. Sollten derzeit Bauanträge oder Baumitteilungen eingereicht werden, bestehe die Möglichkeit der Zurückstellung des Baugesuchs. Werde der neue Bebauungsplan eingehalten, würde die Verwaltung hiervon kein Gebrauch machen.
Der Eigentümer der Fläche zum TOP 14 - Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Ihausen – trägt vor, dass der Torfabbau beendet sei und die Nachnutzung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nunmehr seines Erachtens eine nachhaltige Lösung darstelle. Die Flächen würden hierbei weder versiegelt noch gedüngt und seien auch bei Betrieb der Anlage geeignet für Bodenbrüter. Ähnliche Anlagen würden in Warendorf stehen.
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