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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/1065 und bittet Herrn Hinrichs um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Hinrichs erläutert, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1993 stamme und bereits über 120-mal geändert bzw. berichtigt wurde. Die Änderungen überdeckten teilweise umfassende Bereiche des Ursprungsplanes, sodass der hier entsprechend nicht mehr gelte. Durch die Zusammenschreibung werde der Plan digitalisiert, aktualisiert im Hinblick auf nachrichtlichen Übernahmen und wieder „lesbar“ gemacht.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit einer Beteiligung der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der nachrichtlichen Übernahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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