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Auszug - Bebauungsplan W1 - Am Röttgen- mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0837-03 Bebauungsplan W1 - Am Röttgen- mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 20/0837-03 und bittet Frau Kropp um weitere Ausführungen.

Frau Kropp stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, die ausgelegten Unterlagen während der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Verbände sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Der Landkreis Ammerland habe in seiner Stellungnahme ein Verkehrsrmgutachten gefordert, das seitens der Verwaltung bereits in Auftrag gegeben wurde und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses präsentiert würde. Des Weiteren tten die EWE Wasser GmbH und die Ammerländer Wasseracht auf die Erforderlichkeit einer geregelten und getrennten Schmutz- und Regenwasserbeseitigung hingewiesen. Die Verwaltung stehe im engen Kontakt mit beiden Behörden zur Auftrennung des Mischwasserkanals. So werde vorgeschlagen, eine bedingte Festsetzung zur Rückhaltung des Oberflächenwassers auf dem jeweiligen Grundstück aufzunehmen. Im Weiteren sind Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen, die sich allesamt auf ein Grundstück beziehen. Zusammenfassend werde darauf hingewiesen, dass eine rentable Verwertung des Grundstücks aufgrund der gewählten Festsetzungen nicht mehr möglich sei und das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 Grundgesetz in unzulässiger Weise eingeschränkt werde. Als Abwägungsvorschlag wird dem gegenübergestellt, dass der Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes vereinzelte Ersatzbauten waren, die in der ngeren Vergangenheit entstanden sind und zu einer Veränderung des Siedlungsbildes und zu Nachbarschaftskonflikten geführt haben. Die Anwohner der Grundstücke in direkter Nachbarschaft zu den großen Baukörpern wurden in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Um einen weiteren Umbruch im Plangebiet verhindern zu können, möchte die Stadt Westerstede mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine städtebauliche Entwicklung (nachbarschafts-)verträglich steuern. In einem Bauleitplanverfahren sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB untereinander gerecht abzuwägen. Die Stadt Westerstede gewichtet im vorliegenden Fall die Belange der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, die Gestaltung des Ortsbildes sowie den Belang des Umweltschutzes (hier Reduzierung der GRZ II) höher als den Belang der maximalen Ausnutzung des Grundstückes. Zudem werden mit der vorliegenden Änderung des Planrechtes durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nachbarschaftskonflikte durch die Entstehung von überdimensionierten Baukörpern vermieden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus teilt Herr Leffers mit, dass die Verwaltung in Abstimmungen mit der Ammerländer Wasseracht sowie dem Ingenieurbüro Börjes und Partner bezüglich der Entwässerung außerhalb des Bauleitplanverfahrens stehe und eine zeitnahe Umsetzung anstrebe.r die Auftrennung der alten Mischwasserkanalisation wurden bereits für die Jahre 2022 und 2023 Gelder in den Haushalt eingestellt.

Ratsherr Töpfel spricht sich für eine Versickerung von Oberflächenwasser sowie die Nutzung von wasserdurchlässigen Steinen aus und hinterfragt die rechtliche Einschätzung einer verpflichtenden Nutzung von Regenwasser.

Herr Leffers weist auf die bedingte Festsetzung zur Oberflächenentwässerung hin und ernzt, dass die bauordnungsrechtliche Durchsetzung der Verwendung wasserdurchlässiger Steinen kaum leistbar sei.

Frau Abel gibt den Hinweis, dass solche Festsetzungen eher bei Neubaugebieten geeignet seien. Bei Nachverdichtungen und Bestandsbebauungen würde sie als Fachplanerin davon abraten.

Herr Hots fügt hinzu, dass die Nutzung einer verpflichtenden Nutzung von Zisternen bereits geprüft wurde und als nicht vom Festsetzungskatalog eines Bebauungsplanes gedeckt sei; es fehle der sog. Bodenbezug. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist als Anlage beigefügt.

Ratsherr Schmidt-Berg bittet um erneute Prüfung auf Festsetzung einer Zisterne im Bebauungsplan. Weiter bittet er um die künftige Zusendung der textlichen Festsetzungen mit Vorlauf zur Ausschusssitzung.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes W1 Am Röttgen mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Enthaltung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 W1- Präsentation (2520 KB)      
Anlage 2 2 Bundesverwaltungsgericht zu Bebauungsplan und Regenwassernutzung (111 KB)