Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 21/0957-03 und bittet Herrn Hots um weitere Ausführungen. Herr Hots erläutert den derzeitigen Stand des Bebauungsplanverfahrens sowie den grundsätzlichen Aufbau der Grundzüge der Planung. Weiter geht er auf die Stellungnahmen der Privatpersonen im Zuge der informellen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Vorwiegend seien Stellungnahmen zu dem neu festzusetzenden Maß der baulichen Nutzung abgegeben worden. Daraufhin vergleicht und erläutert Herr Hots die wesentlichen Unterschiede des rechtskräftigen und des neuen Bebauungsplans. Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses beschlossen, hat die Verwaltung eine Fassadenabwicklung der Peterstraße von Hausnummer 12-30 vom Architekten Juilfs anfertigen lassen, bei der auch schon das neue Bauvorhaben in der Peterstraße 18 eingezeichnet sei. Vor Beginn der Sitzung wurde zudem eine Ortsbesichtigung mit den Ausschussmitgliedern durchgeführt. Zusammen mit dem Planungsbüro Diekmann-Mosebach&Partner habe die Verwaltung ebenfalls eine interne Ortsbegehung durchgeführt, bei der das Maß der baulichen Nutzung begutachtet wurde. Hieraus ergäben sich neue Erkenntnisse, die in eine Fortschreibung der Grundzüge der Planung einfließen würden. Die Verwaltung bittet, über das Maß der Bebauung, insbesondere in der Peterstraße zu diskutieren, sodass der Höhenplan bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses fortgeschrieben werden könne. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, die Firsthöhe auf max. 12,50m festzusetzen. Nach einer kurzen Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, vorerst keinen Beschluss bzgl. der First- und Traufhöhen zu fassen, da es einen grundsätzlichen Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Weiterentwicklung des Ortsbildes und insbesondere der Höhenentwicklung bedürfe. So wird unter anderem vorgeschlagen, externe Expertise einzuholen und anhand von Modellen die Höhenentwicklung plastisch darzustellen. |
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