Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 22/1181 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen. Herr Hinrichs bezieht sich auf den mit der Einladung versendeten „Bericht der laufenden Maßnahmen“ und beschreibt einige Bauvorhaben. Er teilt mit, dass die Ampelanlage Bahnhofstraße/Gaststraße behindertengerecht ausgebaut werden solle und die Wegeverbindung Achternstraße/Kuhlenstraße zum Parkplatz Achternstraße in diesem Jahr voraussichtlich fertiggestellt werde. Darüber hinaus teilt er mit, dass bzgl. der Bushaltestelle „Telekom“ die erforderliche Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geschlossen werden solle. Die Bushaltestelle Kreishaus solle im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme der Ammerlandallee mittelfristig erneuert werden. Weiter berichtet er über Oberflächenentwässerungsprobleme im Zusammenhang mit den kürzlichen Starkregen,- und Sturmereignissen. Der Bauhof sei bei über 165 Bereichen, neben der Feuerwehr, der Verkehrssicherungspflicht nachgegangen. Sodann weist er darauf hin, dass in der letzten Nahverkehrskommission von der Absicht des Landkrieses Ammerland berichtet wurde, die Buslinien S35 (Westerstede – Oldenburg) und 360 (Barßel – Ocholt – Westerstede) in den Hauptzeiten der Linie von einer Stunde auf einen halbstündigen Takt zu verdichten. Die Verwaltung begrüße die neue Regelung, die vom Landkreis aber noch beschlossen werden müsse. Auf Nachfrage von Ratsfrau Ackermann teilt Herr Hinrichs mit, dass eine genaue Angabe über die bereits hergestellten barrierefreien Bushaltestellen in Westerstede zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden könne. Westerstede habe über 200 Haltestellen, von denen in den letzten Jahren nur einige jährlich ausgebaut wurden. Die Verwaltung erhoffte sich eine positive Aussage über eine Ausnahmeregelung der Haltestellen in der Nahverkehrskommission, die jedoch nicht erfolgte. Dafür versicherte ein Vertreter des ZVBN (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen) zukünftig eine Priorisierung der Haltestellen vorzunehmen. Bezüglich des Ausbaus der Haltestellen als Glasunterstand teilt er mit, dass dies eine Vorgabe der Förderstelle sei. Ratsherr Oeltjen merkt zu der Aussage von Herrn Hinrichs an, dass die Vorgabe zur Herstellung eines Glasunterstandes nur im Bereich des VBN (Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen) Gebietes gelten würde. Bei anderen Verkehrsverbunden wie z.B. in Friesland seien auch andere Arten von Unterständen hergestellt worden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Schmidt-Berg teilt Herr Hinrichs mit, dass jährlich bis zu acht Bushaltestellen gefördert werden können. |
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