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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1168. Wortmeldungen erfolgen keine. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W8 zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens wird aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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