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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.8 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.03.2017.
Beschluss: Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 72.200 € wird gem. § 117 NKomVG genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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