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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1211 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen.
Herr Hinrichs beschreibt anhand eines Lageplans den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Firma E&E Die Partylöwen im Bereich der Friesenstraße, Moorburg. Beantragt wurde die Erweiterung der Betriebsflächen zur Errichtung weiterer Hallen sowie die Verlagerung des Betriebsleiterwohnhauses aus betrieblichen Gründen von dem Bestand zur neuen Erweiterungsfläche. Hier müsse frühzeitig die Lärmsituation betrachtet werden, insbesondere aufgrund der nachzuweisenden Vereinbarkeit mit dem vorhandenen Betonwerk. Ebenso sei die nach hinten ausgerichtete Lage des betrieblichen Wohnens zu hinterfragen. Ergänzend zu dem Antrag lägen der Stadt Westerstede zwei weitere Anfragen im Eingangsbereich der Friesenstraße vor, bei denen es inhaltlich jeweils um die Schaffung von Wohnraum u.a. von einem Träger der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe gehe. Aus diesem Grund werde ein größerer Geltungsbereich vorgeschlagen, um eine verträgliche Wohnentwicklung in Moorburg mit einem dörflichen Wohngebiet zu unterstützen.
Ratsherr Kroon ist der Ansicht, dass ein dörfliches Wohngebiet, in dem das Wohnen allgemein zulässig sei, von Vorteil sei und das betriebsbezogene Wohnen im Gewerbegebiet nicht ausgeschlossen werden sollte.
Ratsherr Rust schließt sich der Meinung an und stellt heraus, dass die Möglichkeit des Nebeneinanders von Arbeiten und Wohnen wahrgenommen werden sollte, nur so werde ein Dorf lebendig. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die 132. Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan Nr. 57B – Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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