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Vorlage - 22/1211  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Firma E&E Die Partylöwen - Friesenstraße, Moorburg - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die 132. Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan Nr. 57B – Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.


Sachverhalt:

 

Mit anliegendem Antrag beantragt die Firma E&E Die Partylöwen GmbH & Co.KG die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, um eine betriebliche Erweiterung sowie die Verlagerung des Betriebsleiterwohnhauses durchzuführen. Zur Vorhabenbeschreibung wird auf den Antrag sowie auf den entsprechenden Lageplan verwiesen.

 

Im Jahre 2015 hat Stadt Westerstede mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Moorburg, Friesenstraße“, auf der Fläche nordöstlich der Friesenstraße die damalige Nutzung des Betriebes „E & E Die Partylöwen“ sowie deren Erweiterungsabsichten und –möglichkeiten planungsrechtlich gesichert. Konkret sollte vor allem die Lagerung von Veranstaltungsutensilien auf dem Gelände und in diversen Zelten in massive Hallen verlagert werden. Zudem konnten dadurch die lärmintensiven Nutzungen in diese Hallen verlagert und somit eine Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden. Der Betrieb hatte sich aus einer ehemaligen Hofstelle entwickelt, ein Bebauungsplan bestand nicht.  Für die nunmehr beantragte Erweiterungsfläche besteht ebenfalls kein Bebauungsplan, sodass ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist.

 

Wie beschrieben, hat sich der Betrieb aus einer alten Hofstelle entwickelt, die noch immer rechtlich das Betriebsleiterwohnhaus bildet. Diese Wohnnutzung soll nunmehr dort aufgegeben und das Betriebsleiterwohnhaus verlagert werden. Über die Zulassung des betrieblichen Wohnens ist zu diskutieren.

In vergangenen Bauleitplanungen in Westerstede wurde die Thematik der Betriebsleiterwohnhäuser eher restriktiv gesehen. Zuletzt wurde im Zuge der ersten Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A (Gewerbegebiet Westerstede-West) das betriebliche Wohnen ausgeschlossen.

 

Ergänzend zu dem Antrag liegen der Stadt Westerstede zwei weitere Anfragen im Eingangsbereich der Friesenstraße vor. Inhaltlich geht es hier jeweils um die Schaffung von Wohnraum u.a. von einem Träger der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 57 sowie 57a inkl. 1. Änderung setzen jeweils eingeschränkte Gewerbegebiete fest, in denen jeweils lediglich das betriebsbezogene Wohnen zulässig ist. Die Firma Schwenker Kamin und Ofenbau besteht derzeit als einziger Gewerbebetrieb an der nordwestlichen Straßenseite im Eingangsbereich der Friesenstraße. Es wird vorgeschlagen, den Bereich als Mischgebiet bzw. als dörfliches Wohngebiet auszuweisen. Die maßgeblichen Lärmwerte von eingeschränkten Gewerbegebieten und Mischgebieten/dörfliche Wohngebiete sind identisch, sodass Einschränkungen des Gewerbebetriebes nicht zu erwarten sind. Die konkrete Ausweisung ist im Verfahren zusammen mit dem Landkreis Ammerland zu klären, wobei dann auch das betriebliche Wohnen in der Nähe zum Betonwerk erörtert werden soll. Durch die planerische Abkehr vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet oder zum dörflichen Wohngebiet wird das allgemeine Wohnen im Bereich entsprechend zulässig. Weiterhin sollen sich mögliche Neubauten durch Planung von örtliche Bauvorschriften in die dorftypische Bebauung einfügen.

 

(Bestehende Bebauungspläne)

 

(Geltungsbereich mit Nutzungen)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die Planungsabsicht im Geltungsbereich zu verdeutlichen.

Daraufhin würde die Verwaltung die Planungsrahmenbedingungen ermitteln, die Vorentwürfe entwickelt und in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass, wie auch im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 111, eine frühzeitige Abstimmung mit dem Dorf angestrebt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 500,00

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 500,00

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

r den Aufstellungsbeschluss fallen Aufwendungen von rd. 500,00 Euro für die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses an.

r das Gesamtprojekt fallen Aufwendungen von rd. 25.000 Euro für die Erstellung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes an.

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren mit Anlage – E & E Die Partylöwen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag E&E Die Partylöwen (682 KB)      
Stammbaum:
22/1211   Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Firma E&E Die Partylöwen - Friesenstraße, Moorburg - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-02   132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage