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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.2.2 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 28.02.2017. Herr Pistoor erläutert, dass in der Präambel alle Friedhöfe im Stadtgebiet aufgelistet seien. Leider seien unter Nr. 2 als Friedhofsbetreiber lediglich die Ev. Kirchengemeinde und die Vereine aufgelistet worden. Der Absatz müsse um die Baptistengemeinde ergänzt werden.
Beschluss: Die anliegenden Richtlinien der Stadt Westerstede über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen wird beschlossen. Nr. 2 der Richtlinie wird um die Baptistische Kirchengemeinde ergänzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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