Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 20/0837-04 und bittet Frau Abel um weitere Ausführungen.
Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, die während der frühzeitigen Beteiligung ausgelegten Unterlagen sowie kurz die eingegangenen und bereits abgewogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Verbände sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Nachdem der Auslegungsbeschluss bereits im Februar des Jahres gefasst wurde, schlägt die Verwaltung eine Überarbeitung der Unterlagen vor. Insbesondere sollten die Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm im Zuge der Abwägung aufgrund der Bestandssituation auf die Werte der 16. BImSchV herabgesetzt werden. Im gleichen Zuge wird vorgeschlagen, Ausnahmen von den vorgeschriebenen Dachneigungen der Baukörper und differenzierte Festsetzungen für die straßenzugeordneten Einfriedungen aufzunehmen. Da die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch diese Änderungen betroffen seien, sei verfahrensrechtlich ein neuer Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich.
Ratsherr Lukoschus hinterfragt, ob für die Öffentlichkeit eine Bürgerversammlung stattgefunden habe. Herr Hots erklärt, dass eine informelle Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, die in der Nordwest-Zeitung bekannt gegeben wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie bestand zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit eine, wie ursprünglich angedacht, Bürgerversammlung durchzuführen. Herr Leffers ergänzt, dass es sich hier um ein mehrstufiges Verfahren handele, die informelle Bürgerbeteiligung viele Menschen erreicht habe und mittlerweile in die dritte Beteiligungsrunde eingestiegen werde.
Aufgrund einer weiteren Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus über die Auswirkungen der innerstädtischen Verdichtung auf die Oberflächenentwässerung erklärt Herr Hinrichs, dass die Auftrennung des bestehenden Mischwasserkanalsystems derzeit intensiv mit der EWE und dem Entwässerungsplaner besprochen werde; die ersten Ergebnisse könnten in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses präsentiert werden. Darüber hinaus sei eine dezentrale Speicherung und behutsame Abgabe des Oberflächenwassers, so wie im Bebauungsplanentwurf vorgeschlagen, sinnvoll.
Ratsherr Rust steht der Überarbeitung der alten Bebauungspläne sehr positiv gegenüber. Die Neuplanungen bieten Chancen die Stadtgestaltung und die Nachverdichtung zu steuern. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes W1 – Am Röttgen – mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Enthaltung. |
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