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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1239 und bittet Frau Abel um weitere Ausführungen. Frau Abel beschreibt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Verfahrensgang sowie die Planungsrahmenbedingungen des Bebauungsplanes. Während der erneuten Auslegung des Teilbereichs B seien keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hätten sich keine Änderungen ergeben, die eine erneute Auslegung erfordern. Seitens der Ammerländer Wasseracht sei lediglich ein Hinweis zur Oberflächenentwässerung eingegangen. Es ergehen keine Wortmeldungen der Ratsmitglieder. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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