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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1238-01 und bittet Herrn Janßen um weitere Ausführungen. Herr Janßen erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die bestehenden Bebauungspläne des Gewerbe- und Industriegebietes Hüllstede. Anschließend erläutert er den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 69C mit den entsprechenden textlichen Festsetzungen; beabsichtigt sei die Betriebserweiterung der Firma Bohmann Lohnbetrieb / Erd- und Straßenbau Bohmann. Es ergeben sich keine Wortmeldungen der Ratsmitglieder. Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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