Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69C wurde durch den Verwaltungsausschuss am 05.07.2022 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom 21.06.2022 gefasst. Zum Inhalt des Aufstellungsbeschlusses wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.
Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde zwischenzeitlich gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Ausschusssitzung vorgestellt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Die Kostenträgerschaft des Vorhabenträgers wird angestrebt, was noch näher abzustimmen ist.
Anlage/n:
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